(LG HAL) Haftstrafen im Prozess um den Überfall auf der Eisleber Wiese im Jahre 2012
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Im Verfahren um den Überfall auf eine Familie während des Volksfestes ?Eisleber Wiese? im Jahre 2012 hat die zuständige Jugendstrafkammer des Landgerichts Halle heute ein Urteil verkündet. Die drei Angeklagten wurden der gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen schuldig gesprochen. Der zur Tatzeit heranwachsende Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden erwachsenen Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von drei bis vier Jahren verurteilt ? hier kam aus Rechtsgründen eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht. Im Rahmen ihrer knapp einstündigen mündlichen Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende von einem ?brutalen, menschenverachtenden Überfall?. Sie schilderte ausführlich die gravierenden körperlichen und seelischen Folgen, unter denen die Geschädigten teilweise noch heute leiden. Sie führte dann weiter aus, dass trotz der umfangreichen Beweisaufnahme, in deren Rahmen an 20 Verhandlungstagen 53 Zeugen vernommen wurden, das eigentliche Tatgeschehen nicht vollständig aufgeklärt werden konnte. Als bewiesen hat die Kammer es angesehen, dass alle drei Angeklagten sich gemeinschaftlich an den Verletzungshandlungen beteiligt haben. Die Beweisaufnahme habe aber nicht mit letzter Gewissheit ergeben, welche Tathandlungen ? gegebenenfalls mit welcher Waffe oder welchem Gegenstand ? welchem Angeklagten zuzuordnen waren. Nicht zuletzt deshalb konnte die Kammer nicht mit der für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages oder Mordes erforderlichen Sicherheit feststellen, dass einer der Angeklagten den Tod eines Opfers gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Auf die Anträge der Geschädigten, die sich am Prozess als Nebenkläger beteiligt hatten, hat die Kammer jeweils festgestellt, dass die Angeklagten dem Grunde nach verpflichtet sind, für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden Ersatz zu leisten. Auf dieser Grundlage können nunmehr die Geschädigten in Zivilprozessen konkret bezifferte Schadenersatzforderungen geltend machen. Gegen das Urteil steht den Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof zur Verfügung. Im Auftrag gez. Ehm, Vorsitzender Richter am Landgericht ? Pressesprecher - /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}
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