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Halle (Saale), den 21.02.2014

(LG HAL) Erläuterung zur Anklage gegen Oberbürgermeister der Stadt Halle

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 In Ergänzung zu der heutigen Pressemitteilung zur Anklage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle wird zur Höhe des laut Anklage entstandenen Schadens folgendes erläutert: Bei dem in der Anklageschrift genannten Schaden in Höhe von knapp 300.000,00 Euro handelt es sich um einen sogenannten ?Gefährdungsschaden?. Dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft in einer komplexen Vergleichsberechnung ermittelt. Dabei wurden die Aufwendungen, die entstanden wären, wenn die Mitarbeiter mit der von der Staatsanwaltschaft für zulässig erachteten Erfahrungsstufe eingestellt worden wären, denen gegenübergestellt, die nunmehr aufgrund der tatsächlichen Vertragsinhalte von der Stadt getätigt wurden oder noch zu tätigen sind. Dabei wurde der Berechnung die gesamte voraussichtliche Beschäftigungszeit der Mitarbeiter zugrunde gelegt, welche der Anklage zufolge befristet auf die Amtszeit des Oberbürgermeisters, also auf 7 Jahre eingestellt wurden.   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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