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Magdeburg, den 21.03.2014

Länderübergreifende Verkehrskontrollen Polizeibeamte der PD Sachsen-Anhalt Nord und der PD West des Landes Brandenburg kontrollierten in einer Fahndungs-Großkontrolle gemeinsam entlang der ?Ost-West Achse? A2 Fahrzeuge mit dem Schwerpunkt ?Kfz-Kriminalität?

Auf dem Parkplatz des Autohofs Schopsdorf, unmittelbar an der Landesgrenze zu Brandenburg, führten in der vergangenen Nacht Polizeibeamte der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord und der Verkehrspolizei der Polizeidirektion West (Land Brandenburg) in der Zeit von 20:00 bis 03:00 Uhr zeitgleich Kontrollen mit Schwerpunkt Kfz-Kriminalität durch. Allein auf sachsen-anhaltischer Seite kamen ca. 70 Beamte zum Einsatz. Fachlich unterstützt wurde diese Maßnahme durch 10 Beamte des Zoll. Ziel der Maßnahme war es, mit einer gemeinsamen, länderübergreifenden Kontrolle neben dem Themenfeld ?Verkehrssicherheit? auch das der ?Kriminalitätsbekämpfung? in den Focus zu rücken. Neben dem gewaltigen Gütertransportverkehrsaufkommen nutzen jährlich Millionen von Personenkraftwagen die BAB 2. Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind hierbei nicht nur Zielländer für die Kfz-Kriminalität, sondern wegen ihrer geografischen Lage und Verkehrsinfrastruktur in hohem Maße Transitländer für die Verschiebung entwendeter Kraftfahrzeuge. Erhebungen des Bundeskriminalamtes (BKA) belegen, dass der Deliktbereich der Kraftfahrzeugdiebstähle seit Jahren von osteuropäischen Tätergruppen dominiert wird. Der BAB 2 als Teil der Europastraße E 30 kommt dabei als ?Ost-West-Achse? und wichtige Verbringungsroute von in Deutschland und in westlichen Nachbarländern gestohlenen Kraftfahrzeugen auf ihrem Weg nach Osteuropa eine unrühmliche, aber immens wichtige Rolle zu. Die eingesetzten Beamten kontrollierten dabei insgesamt 132 Kraftfahrzeuge mit 192 Personen. Dabei wurden 45 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen in Höhe von 5170 ? erhoben. Weiterhin wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet und 16 Verwarngelder erhoben. Bei 9 Fahrzeugen wurde aufgrund technischer Mängel und/oder Überladung die Weiterfahrt untersagt.Durch die Mitarbeiter des Zollfahndungsamtes wurden zwei Bengali Verfahren durchgeführt und vier Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Eines davon wegen Mitführen von 230 Litern Dieselkraftstoff als unversteuerte Mehrmenge gegen den Fahrer eines niederländischen Kleintransporters. (bema)

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