(LG MD) Auswahl aus den Prozessen am Landgericht Magdeburg im April 2014 (Stand: 01.04.2014)
I. Strafverfahren Betrug im Zusammenhang mit einem Autohaus in Blankenburg 25 KLs 253 Js 27231/09 (11/13) - 5. Große Strafkammer 1 Angeklagte 19 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 03. April 2014, 9.30 Uhr, Saal 5 (Altbau) Fortsetzungstermine: Mittwoch, 09. April 2014, Freitag, 11. April 2014, Montag, 28. April 2014, Montag, 05. Mai 2014, Montag, 12. Mai 2014, Montag, 19. Mai 2014, Montag, 26. Mai 2014, Mittwoch, 16. Juni 2014, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 (Altbau) Sollte der Prozess bis dahin nicht beendet sein, wird jeweils montags weiter verhandelt. Der Angeklagten Jutta S. (61 Jahre alt) werden in einer fast 200 Seiten umfassenden Anklageschrift insgesamt 59 Straftaten aus dem Zeitraum Januar 2008 bis Juli 2009 vorgeworfen. Die Angeklagte soll als Mitarbeiterin eines Autohauses in Blankenburg mit gesondert verfolgten Personen verschiedene Banken getäuscht haben. So sollen Banken zur Finanzierung von Fahrzeugen veranlasst worden sein, die zum Teil nicht existent gewesen sein sollen. Den Banken gegenüber sollen falsche Angaben gemacht und falsche Dokumente vorgelegt worden sein. Das Autohaus soll dabei nur nach außen hin als regulärer Gewerbebetrieb geführt worden sein. Tatsächlich sollte das Autohaus allein den kriminellen Tun der Angeklagten und der anderen Personen gedient haben. Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge in Halberstadt 22 Ks 912 Js 75141/11 (4/13) - 2. Jugendstrafkammer 4 Angeklagte 3 Sachverständige 17 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 14. April 2014, 15.00 Uhr, Saal 6 (Altbau) Fortsetzungstermine: Dienstag, 15. April 2014, und Dienstag, 22. April 2014, 09.30 Uhr Mittwoch, 23. April 2014, 09.30 Uhr und Freitag, 25. April 2014, 09.30 Uhr, jeweils Saal 6 (Altbau) Den vier Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 20 und 48 Jahren wird vorgeworfen, am 19. Januar 2011 in Halberstadt einen 79-jährigen Mann überfallen und ausgeraubt zu haben. Das Opfer soll infolge der Tritte und Schläge 14 Monate nach der Tat verstorben sein. Schwerer Raub in Aschersleben 25 KLs 259 Js 5371/13 (52/13) - 5. Große Strafkammer 3 Angeklagte 10 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 22. April 2014, 09.30 Uhr, Saal 5 (Altbau) Fortsetzungstermine: Donnerstag, 24. April 2014, Dienstag, 29. April 2014-03-31 jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 (Altbau) Zwei Männern und einer Frau wirft die Staatsanwaltschaft vor, am 18. November 2012 in Aschersleben im Rahmen eines Trinkgelages einen der Beteiligten unter Verwendung eines Messers ausgeraubt zu haben. II. Zivilprozesse Schmerzensgeld aufgrund eines Schusses eines Polizeibeamten 10 O 939/11 - 10. Zivilkammer - Prozesstag: Freitag, 04. April 2014, 09.30 Uhr, Saal B 14. Der 29 jährige Kläger aus Dessau-Rioßlau begehrt im Wesentlichen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30.000 ? vom Land Sachsen-Anhalt. Gegen den Kläger bestand der Verdacht, dass er in der Nacht zum 15.03.2010 an einem Einbruch in einen Baumarkt in Dessau-Roßlau beteiligt war. Der Kläger wurde in dieser Nacht durch Polizeibeamte observiert. Durch die Polizei wurde dann der sogenannte Zugriff auf einen Opel Astra angeordnet, in dem der Kläger und andere Personen unterwegs waren. Die Durchführung der polizeilichen Maßnahme erfolgte durch Polizeibeamte des mobilen Einsatzkommandos (MEK). Im Verlauf des Zugriffs auf das Fahrzeug und die darin befindlichen Personen löste sich aus der Dienstwaffe eines Beamten ein Schuss, der den Kläger traf und erheblich verletzte. Der Beamte hat nicht vorsätzlich geschossen. Das Land verteidigt sich damit, dass den Beamten kein Verschulden treffe. Er habe auch nicht fahrlässig gehandelt. Der Schuss habe sich unwillkürlich durch Muskelkontraktion aufgrund eines sogenannten ?Reflexbogens? gelöst. Dem Kläger ist zunächst für seine Klage sowohl durch das Landgericht Magdeburg als auch das Oberlandesgericht Naumburg Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaus-sichten verweigert worden. Auf eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Klägers vor dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 13.09.2013 1 BvR 1419/13) hin hat das Landgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt, so dass die Klage nun verhandelt wird. Die 10. Zivilkammer wird in dem Termin 5 Zeugen vernehmen. Hund beschädigt Auto 10 O 1034/13 - 10. Zivilkammer - Einzelrichterin Prozesstag: Mittwoch, 09.04.2014, 09.30 Uhr, Saal B 14 Die Klägerin behauptet, dass am 08. Oktober 2012 in Langenstein ein ungarischer Vorsteherhund mit einer Schulterhöhe von knapp 60 cm und einem Gewicht von 22 kg, bei dem es sich um einen drahtigen Jagdhund handeln soll, bei der Jagd nach einer Katze ihren Pkw Audi Avant derart beschädigt haben, dass ihr insgesamt ein Schaden in Höhe von über 10.000,00 ? entstanden sein soll. Die beklagte Hundehalterin und die hinter ihr stehende Haftpflichtversicherung bestreiten, dass die streitgegenständlichen Schäden durch den Hund der Beklagten verursacht worden sind. Die Einzelrichterin der 10. Zivilkammer wird am 09.04.2014 hierzu 2 Zeugen hören. Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für die in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/ Tonauf-nahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten. (Christian Löffler) Pressesprecher
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