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Hohenwarsleben, den 02.04.2014

Kontrolle des Schwerlastverkehrs mit dem Schwerpunkt ?Lebensmittelkontrolle? durch Beamte des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? sowie Mitarbeitern des Landkreises Bördekreis (Lebensmittelamt)

Am heutigen Tage fand auf der BAB 2 eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs statt. Das Hauptaugenmerk richtete sich auf die Kontrolle von Lebensmitteltransporten. Zur fachlichen Unterstützung nahmen Mitarbeiter des Veterinäramtes/Lebensmittelüberwachung des Landkreises ?Börde? an der Maßnahme teil. Insgesamt wurden 39 Fahrzeuge kontrolliert. Von denen wurden 27 beanstandet, so dass eine Beanstandungsquote von 69 Prozent zu verzeichnen war. Im Hinblick auf den Schwerpunkt der Kontrolle wurden zehn Fahrzeuge einer Prüfung unterzogen. Hier gab es seitens der Lebensmittelüberwachung vier Beanstandungen. Diese bezogen sich auf drei unvollständige Frachtpapiere und eine falsch deklarierte Ladung. In jedem dieser Fälle wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Es handelte sich jedoch um unbedenkliche Verstöße, die für den Verbraucher keine Gesundheitsrisiken bargen. Verstöße gegen die Sozialvorschriften wurden in sieben Fällen festgestellt, wobei jeweils die Fahrzeugführer die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten hatten. Weiterhin mussten sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Bestimmungen zur Beförderung von Gefahrgut eingeleitet werden. In drei Fällen führten die Fahrer ungesicherte Gasflaschen im Fahrgastraum mit und in drei Fällen waren die Beförderungspapiere unvollständig bzw. fehlerhaft. Von den zwei überprüften Tiertransporten wurde einer beanstandet, da er zehn Schweine mehr an Bord seines Anhängers hatte, als zulässig ist. Hier wird zur Berechnung der maximalen Anzahl die zur Verfügung stehende Fläche des Anhängers auf die durchschnittliche Größe und den damit einhergehenden Platzbedarf des transportierten Tieres heran gezogen. Im vorliegenden Fall waren statt der möglichen 103 Schweine zehn mehr aufgeladen worden. Augenscheinlich ging es den Tieren jedoch gut. Die Fahrt bis zum Zielort durfte der Fahrer fortsetzen. Dort wird er vom Veterinäramt empfangen werden, dessen Mitarbeiter die Entladung überwachen und eine Prüfung der Tiere vornehmen werden. Auch der technische Zustand der Fahrzeuge wurde genau betrachtet. So wurden drei Fahrzeuge mit technischen Mängeln beanstandet, von denen zwei nicht mehr weiterfahren durften. Diese Fahrzeuge wiesen zum Teil erhebliche Beschädigungen am Fahrwerk auf. Ein englischer Transporter hatte selbst gebastelte Blattfedern an der Hinterachse, welche nur noch durch die Stoßdämpfer und das Eigengewicht des Chassis an Ort und Stelle gehalten wurde. Der Fahrzeugführer organisierte den Abtransport seines schrottreifen Autos. Die festgestellten Mängel und eingeleiteten Verfahren zogen bei den beanstandeten ausländischen Kraftfahrern 11 Sicherheitsleistungen in einer Höhe von insgesamt 1750 ? nach sich.

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