Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom 09.04., 06:00 Uhr bis zum 10.04.,06:00 Uhr
Im angegebenen Zeitraum ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? zwei Verkehrsunfälle, bei denen jeweils Sachschaden entstand. Ein Kleintransporter wurde mit extremer Überladung festgestellt. Verkehrsunfall mit Sachschaden auf der BAB 14 Ein 20jähriger Fahrer eines PKW Opel fuhr gegen 13:30 Uhr auf der Autobahn 14 in Richtung Haldensleben. Zwischen den Anschlussstellen Wanzleben und Magdeburg-Stadtfeld wechselte er vom rechten in den linken Fahrstreifen, wo sich zu diesem Zeitpunkt ein PKW Skoda befand. Es kam zum Zusammenstoß beider Kraftfahrzeuge, wobei diese ebenfalls gegen die Schutzplanke stießen. Die 22jährige Oscherslebenerin bekam einen Schreck, ebenso wie der Fahrer des PKW Opel aus Tangerhütte. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Beide Fahrzeugführer konnten mit ihren PKW nach der Unfallaufnahme die Fahrt selbständig fortsetzen. Verkehrsunfall mit Sachschaden auf der BAB 14 Gegen 13:35 Uhr kam es auf dem Autobahnkreuz Magdeburg zu einem Verkehrsunfall, an dem ein einziges Fahrzeug beteiligt war. Die 46jährige Fahrerin eines VW-Golf befuhr die BAB 14 aus Richtung Haldensleben kommend und wollte ursprünglich auf die BAB 2 in Fahrtrichtung Berlin auffahren. Als sie sich mit ihrem PKW auf der Nebenfahrbahn befand, von der nach rechts der Abzweig auf die BAB 2 in Richtung Berlin führt, wurde sie von der Sonne geblendet. Das führte dazu, dass sie nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen einen einbetonierten Leitpfeil fuhr. Das Verkehrszeichen wurde verbogen und am Fahrzeug entstand Sachschaden. Eine Weiterfahrt war nicht mehr möglich, da durch das Überfahren des Betonsockels beide Reifen auf der Fahrerseite zerstört wurden. Die Bergung übernahm ein Abschleppunternehmen aus der Region. Überladung eines Kleintransporters Am Morgen des 09.04. wurde durch die Beamten des PRev. BAB/SVÜ ein polnischer Kleintransporter festgestellt, der offensichtlich überladen war. Die Wägung ergab, dass anstatt des zulässigen Gesamtgewichts von 3490 kg, das Fahrzeug ein Gewicht von 6160 kg hatte. Damit war eine Überladung von 76 Prozent gegeben. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrer des Kleintransporters organisierte ein zweites Fahrzeug zur Verteilung der Ladung.

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