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Hohenwarsleben, den 14.04.2014

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom 14.04., 06:00 Uhr bis 15.04., 06:00 Uhr

Im angegebenen Zeitraum ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? elf Verkehrsunfälle. Personen wurden nicht verletzt.   Verkehrsunfall mit einem Wohnwagen auf der B6 n , 14.04. Bei typischem Aprilwetter mit Regen und Sturmböen geriet gegen 16:45 Uhr der 46jährige Fahrer eines PKW Mitsubishi mit Wohnanhänger auf der B6 n ins Schleudern. Das Gespann drehte sich um 180 Grad und blieb entgegengesetzt zur Fahrtrichtung auf dem Standstreifen stehen, wobei der Wohnwagen in den angrenzenden Straßengraben rutschte. Zur Bergung wurde der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbeigeleitet.   Verkehrsunfall mit einem Wohnwagen auf der BAB 14, 15.04. Der Fahrer eines Wohnwagengespanns befand sich gegen 04:35 Uhr auf der BAB 14 auf dem rechten Fahrstreifen in Fahrtrichtung Haldensleben. In der Nähe der Anschlussstelle Staßfurt fuhr ein Kleintransporter auf den Wohnwagen auf. Daraufhin kippte dieser um und wurde dabei stark beschädigt. Das Zugfahrzeug, ein PKW Ford wurde ebenso wie der aufgefahrene VW Transporter in Mitleidenschaft gezogen. Beide Fahrzeugführer bleiben unverletzt. Mit der Bergung des zerstörten Wohnanhängers wurde ein Abschleppunternehmen beauftragt.   Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf B6 n Im Rahmen einer Zivilstreife wurde ein PKW Honda auf der B 6 n festgestellt. Das Fahrzeug war gegen 02:00 Uhr in diesem Bereich unterwegs und wurde überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die angebrachten amtlichen Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ausgegeben waren. Der Fahrer, ein 26jähriger Magdeburger erklärte daraufhin zusätzlich, dass er leider keinen Führerschein aushändigen kann, weil er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Beamten erklärten dem jungen Mann, dass er kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führen darf und eröffneten, dass gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird. Er wird sich wegen Kennzeichenmissbrauchs, dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.

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