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Hohenwarsleben, den 14.04.2014

Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der BAB 2

Durch die Beamten der spezialisierten Verkehrsüberwachung des Bundesautobahnpolizeireviers ?Börde? wurde heute eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs durchgeführt. Die Beamten nahmen insgesamt 41 Fahrzeuge unter die Lupe und entdeckten dabei 18 Mängel. Es wurden ein Verstoß gegen die Tiertransportverordnung und ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht festgestellt, die einen Kontrollbericht an den zuständigen Landkreis und damit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Im Verlauf der Kontrolle wurden seitens der Einsatzkräfte 12 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt. Die Höhe der zur Sicherung der Verfahren gegen die ausländischen Fahrzeugführer erhobenen Sicherheitsleistungen betrug  880 Euro. Wieder einmal wurden in den Fahrerkabinen Gasflaschen mit aufgeschraubtem Brennersatz zur Erwärmung von Speisen aufgefunden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut dar.  Einem LKW aus Bulgarien wurde die Weiterfahrt untersagt. Er hatte Spülmittel geladen. Jedoch war die Sicherung der einzelnen, mit Kartons beladenen Paletten ebenso wenig vorhanden wie die Spriegel entlang der Ladebordwand. Teilweise war die Ladung bereits umgefallen, lediglich die Plane hielt sie noch auf dem Anhänger. Der Fahrer durfte seine Fahrt nicht fortsetzen und wurde beauftragt, eine ordnungsgemäße Beladung herzustellen. Dazu muss die obere Palettenschicht auf einen anderen LKW verbracht werden. Übereinander sollten gemäß Begleitschein die Paletten nicht geladen werden, da die Kartons der unteren Ebene das Gewicht nicht tragen können. Der vorgefundene Zustand der Ladung bestätigte diesen Hinweis.

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