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Bernburg, den 19.04.2014

Sammelmeldung

Kriminalitätsgeschehen Bernburg/ OT Wohlsdorf (Einbruchsdiebstahl) Durch den 60-jährigen Vorsitzenden der Gartensparte ?Frohe Zukunft? wird mitgeteilt, dass bislang unbekannte Täter im Zeitraum vom 16.04.2014, 18:00 Uhr bis 19.04.2014, 17:00 Uhr in das umfriedete und verschlossene Areal der Gartenanlage und in der Folge in mindestens zwei Gartenlauben eindrangen. Nach ersten Erkenntnissen wurden ein Rasenmäher sowie eine Schubkarre von den Tätern gestohlen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurden aufgenommen. Bernburg, Leauer Straße   (Einbruchsdiebstahl) Durch den 26-jährigen Betreuer der ansässigen Einrichtung wird angezeigt, dass unbekannte Täter im Zeitraum vom 17.04.2014, 11:00 bis 19.04.2014, 07:00 Uhr gewaltsam die Eingangstür aufhebelten und in der Folge in die Büroräume eindrangen. Aus diesen entwendeten sie nach ersten polizeilichen Erkenntnissen einen Schranktresor, in welchem sich nach Angaben des Mitteilenden ca. 600,- Euro befanden. Vor Ort konnten Spuren gesichert werden, deren Auswertung noch aussteht. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Aschersleben, Hellgraben  (Einbruchsdiebstahl) Der 45-jährige Eigentümer und Geschädigte zeigt der Polizei einen Einbruchsdiebstahl in seine Gartenlaube an. Nach ersten polizeilichen Ermittlungen öffneten die bislang unbekannten Täter mittels eines Schließwerkzeugs die verschlossene Gartentür des 45-jährigen und drangen in der Folge in die Gartenlaube ein. Anscheinend hatten die Täter großen Hunger, da sie nach Angaben des Geschädigten aus dem Kühlschrank sowie einer Gefriertruhe größere Mengen an Lebensmitteln entwendeten. Hinweise zu den Tätern liegen bislang nicht vor. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Schönebeck, An der Steinmärker Straße  (Körperverletzung) Durch den 45-jährigen Geschädigten wird der Polizei eine Körperverletzung mitgeteilt. Nach Angaben des nicht unerheblich alkoholisierten 45-jährigen befanden sich er sowie die 46-jährige zweite Geschädigte in der Zeit vom 20.04.2014, 00:50 Uhr bis 20.04.2014, 01:10 Uhr bei dem 28-jährigen Beschuldigten in seinem Garten. Nach dem gemeinsamen Genuss alkoholischer Getränke hatte die 46-jährige die Absicht den Garten zu verlassen. Anscheinend missfiel dies dem 28-jährigen Beschuldigten, da dieser unvermittelt der 46-jährigen einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Als sich der 45-jährige Geschädigte dazwischen stellte, wurde er durch den Beschuldigten ebenfalls mittels eines Faustschlags ins Gesicht verletzt. Die 46-jährige erlitt einen kleinen Cut unterhalb ihres linken Auges, welcher vor Ort durch Rettungskräfte ambulant behandelt wurde. Der 46-jährige trug infolge des Schlages ein Hämatom an der Stirn davon, welches zunächst keiner weiteren Behandlung bedurfte. Die Polizei ermittelt nun gegen den 28-jährigen wegen Körperverletzung in zwei Fällen.   Verkehrsgeschehen Bernburg, Nienburger Straße  (Verkehrsunfall mit Sachschaden) Der 32-jährige Fahrzeugführer eines PKW Renault sowie die 21-jährige Fahrzeugführerin eines PKW Skoda befuhren am 19.04.2014 gegen 14:00 Uhr hintereinander die Nienburger Straße in Richtung Platz der Jugend. In Höhe der dortigen Lichtzeichenanlage hatten beide vor nach links in die Annenstraße abzubiegen. Da die Lichtzeichenanlage von ?gelb? auf ?rot? wechselte, bremste der vorausfahrende 32-jährige seinen PKW ab, um verkehrsbedingt zu halten. Dies bemerkte die 21-jährige zu spät und fuhr auf den 32-jährigen auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Seeland/ OT Gatersleben, Hans-Stubbe-Straße  (Verkehrsunfall mit Unfallflucht) Die 66-jährige Fahrzeugführerin eines PKW Citroen befuhr am 19.04.2014 gegen 17:15 Uhr mit ihrem 73-jährigen Ehemann sowie ihrem vierjährigen Enkel die Hans-Stubbe-Straße in Aschersleben. In Höhe der Hausnummer 8 hatte die 66-jährige vor nach links in eine Zufahrt abzubiegen und setzte hierfür vorschriftsgemäß den Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker). Beim Abbiegen kam es zur Kollision mit einem sich im Überholvorgang befindlichen PKW Opel Frontera. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Der zweite Unfallbeteiligte hielt es nach kurzem Streitgespräch mit der 66-jährigen sowie ihrem Ehemann nicht für nötig an der Unfallstelle zu verbleiben bzw. seine notwendigen Daten zu hinterlegen. Die Polizei ermittelt nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Aschersleben  (Verkehrsunfall mit Unfallflucht) Eine 42-jährige Fahrzeugführerin eines PKW Toyota parkte am 19.04.2014 gegen 21:00 Uhr ihr Fahrzeug auf einen Feldweg gegenüber des Flugplatzes Aschersleben in der Güstener Straße ab, um am dortigen Osterfeuer teilzunehmen. Als sie gegen 23:30 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, musste sie feststellen, dass ihr Fahrzeug einen Unfallschaden in Form einer Eindellung am linken Kotflügel sowie von Lackschäden an der vorderen Stoßstange aufwies. Ein zweites unfallbeteiligtes Fahrzeug war nicht mehr vor Ort. Auch hier ermittelt die Polizei nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat machen können, sich unter der 03473-951291 an die Dienststelle in Aschersleben oder an jede andere Dienststelle zu wenden.   Verkehrskontrollen Bernburg, Zepziger Straße  (Trunkenheit im Verkehr) Durch die Beamten des Polizeireviers Salzlandkreis in Bernburg konnte am frühen Morgen des 20.04.2014 gegen 03:50 Uhr ein 44-jähriger Fahrradfahrer festgestellt werden, welcher infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen. Im Konkreten mussten die Beamten feststellen, dass der 44-jährige auf einer Strecke von ca. 400m in Schlangenlinie fuhr und mehrfach von der gedachten Ideallinie abwich. Bei der Kontrolle ergab ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,76 Promille. Zur Durchführung einer notwendigen Blutprobenentnahme wurde der 44-jährige zum Polizeirevier Salzlandkreis nach Bernburg verbracht. Gegen den 44-jährigen wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Bernburg, Krumbholzallee  (Geschwindigkeitskontrolle) Am 19.04.2014 wurde durch Beamte des Polizeireviers Salzlandkreis in der Zeit von 13:15 Uhr bis 14:30 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei erlaubten 50 km/h innerorts  konnte das schnellste Fahrzeug mit 85 km/h gemessen werden. Der betroffene Fahrzeugführer muss nun mit empfindlichem Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Weiterhin wurden sechs weitere Fahrzeugführer mit Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Aschersleben, Wilslebener Straße  (Trunkenheit im Verkehr) Durch Beamte des Revierkommissariats Aschersleben wurde am 20.04.2014 gegen 02:15 Uhr auf der K 1371 zwischen den Ortslagen Aschersleben und Wilsleben ein 45-jähriger Fahrzeugführer eines PKW Opel angehalten und kontrolliert. Bereits zu Beginn der Kontrolle konnten die Beamten starken Atemalkoholgeruch bei dem 45-jährigen wahrnehmen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,37 Promille. Zum beweissicheren Nachweis der Straftat erfolgte eine Blutprobenentnahme im AMEOS-Klinikum in Aschersleben sowie im Fortgang die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr. Darüber hinaus wurde dem 45-jährigen in Vorgriff der zu erwartenden richterlichen Entscheidung die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein sichergestellt. Aschersleben, Hoymer Chaussee  (Geschwindigkeitskontrolle) Durch die Beamten des Revierkommissariates Aschersleben wurde am gestrigen Tage in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei erlaubten 50 km/h innerorts befuhr der schnellste Fahrzeugführer die Hoymer Chaussee mit 68 km/h. Dem Betroffenen sowie zwei weiteren Fahrzeugführern, die sich nicht an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hielten, wurde ein Verwarngeld in Höhe von 25,- Euro ausgesprochen. Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum 32 Fahrzeuge angemessen. Calbe, L63  (Trunkenheit im Verkehr) Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde durch die Beamten des Revierkommissariats Schönebeck auf der L 63 zwischen den Ortslagen Calbe und Brumby ein 47-jähriger Fahrradfahrer festgestellt, der augenscheinlich Mühe hatte, nicht von seinem Fahrrad zu fallen. Darüber hinaus wich er von der gedachten Ideallinie mehrfach erheblich ab (Schlangenlinie). Im Zuge der notwendigen Verkehrskontrolle konnte bei dem 47-jährigen erheblicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,79 Promille. Zur Nachweisführung der Straftat wurde der 47-jährige zum Revierkommissariat Schönebeck verbracht und einer Blutprobenentnahme unterzogen. Gegen den 47-jährigen wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Calbe, Salzer Straße  (Trunkenheit im Verkehr) Beamte des Revierkommissariates Schönebecks führten am 10.04.2014 gegen 01:26 Uhr eine weitere Verkehrskontrolle bei einer 24-jährigen Fahrzeugführerin eines PKW VW Golf durch. Auch hier zeigte sich schnell, dass die junge Frau unter Einfluss alkoholischer Getränke stand und nicht mehr in der Lage war, ihr Fahrzeug sicher zu führen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab hier einen vorläufigen Wert von 1,53 Promille. Zur Nachweisführung erfolgte bei der jungen Frau im Revierkommissariat Schönebeck eine Blutprobenentnahme. Im Anschluss wurde der 24-jährigen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und der Führerschein sichergestellt. Gegen die 24-jährige wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Staßfurt/ OT Neundorf  (Trunkenheit im Verkehr) Während der Streifentätigkeit wurde durch Beamte des Revierkommissariates Staßfurt in der Ortslage Neundorf ein 33-jähriger Fahrradfahrer festgestellt, welcher augenscheinlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,04 Promille. Gegen den 33-jährigen wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Staßfurt, Am Lager  (Fahren ohne Fahrerlaubnis) Am 19.04.2014 gegen 20:30 Uhr wurde durch Beamte des Revierkommissariates Staßfurt ein Kraftrad der Firma KTM angehalten und 41-jährige Fahrzeugführer kontrolliert. Im Verlaufe der Kontrolle konnte der 41-jährige die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse A nicht nachweisen. Gegen den 41-jährigen wird nun wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Fahrerlaubnis ermittelt.     Im Auftrag Szegedi

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