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Stendal, den 26.04.2014

Pressemitteilung Polizeirevier Stendal

Kriminalitätsgeschehen   Sachbeschädigung an Fahnenmast In der Ortslage Sandau, Steinstraße, beschädigten bisher unbekannte Täter in der Nacht zum Sonntag, 27.04.2014, einen Fahnenmast, welcher direkt hinter einer 2 Meter hohen Mauer steht. Vermutlich kletterten die unbekannten Täter auf diese Mauer, knickten den Aluminiummast um und rissen dann die daran befestigte FC-Bayern-Fahne ab.   Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Straftaten führen, nimmt das Polizeirevier Stendal unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.     Verkehrsgeschehen   Verkehrsunfall mit Sachschaden   Am 26.04.2014 gegen 09:30 Uhr stellte eine 44-jährige Fahrzeugführerin ihren PKW Citroen in Stendal, Wendstraße, Höhe der Hausnummer 2 ab. Am selben Tag um 14:00 Uhr stellte sie an ihrem PKW Beschädigungen an der hinteren Stoßstange fest. Der Unfallverursacher entfernte sich vom Unfallort, ohne Angaben zu seiner Person und seinem Fahrzeug gemacht zu haben. Ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht wurde eingeleitet.     Am 26.04.2014 gegen 10:45 Uhr befuhren eine 25-jährige VW Polo Fahrerin und ein 25-jähriger VW Caddy Fahrer in Stendal die Osterburger Straße in Richtung Borstel. Auf Höhe der Hausnummer 95 hatte der VW Caddy Fahrer die Absicht nach links abzubiegen. Die nachfolgende VW Polo Fahrerin beachtete dies zu spät und fuhr auf den VW Caddy auf. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden.     In Tangermünde befuhr ein 55-jähriger PKW Opel Fahrer am 25.04.2014 gegen 21:50 Uhr die Kirschallee aus Richtung Stadtzentrum kommend. Auf Höhe des Hansaparks verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und überfuhr die dort befindliche Verkehrsinsel. Bei dem Fahrzeugführer wurde Atemalkohol festgestellt und ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,42 Promille. Es erfolgte nun eine Blutprobenentnahme und die Sicherstellung seines Führerscheins. An seinem Fahrzeug und an der Lichtzeichenanlage entstand Sachschaden, die genaue Schadenshöhe steht noch aus. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen einer Straßenverkehrsgefährdung bei Fahrunsicherheit infolge von Alkoholgenuss verantworten.

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