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Hohenwarsleben, den 06.05.2014

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom 06.05., 06:00 Uhr bis zum 07.05.2014, 06:00 Uhr

Im angegebenen Zeitraum ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? vier Verkehrsunfälle, bei denen eine Person verletzt wurde.   Verkehrsunfall auf der BAB 2, 06.05., gegen 12:45 Uhr Kurz vor der Anschlussstelle Burg-Ost kam es gestern zu einem Verkehrsunfall zwischen einem LKW Sattelzug und einem PKW. Beide Fahrzeuge fuhren in Fahrtrichtung Berlin. Der LKW befand sich auf dem rechten Fahrstreifen und kam plötzlich nach links in den Mittelfahrstreifen. Dort nahte mit höherer Geschwindigkeit ein PKW, der dann gegen den LKW fuhr. Dabei kam der PKW nach links und touchierte leicht die Mittelschutzplanke, rutschte dann nach rechts und blieb auf dem Standstreifen stehen. Der 25jährige polnische LKW Fahrer bemerkte den Zusammenstoß und hielt ebenfalls auf dem Standstreifen an. Die Fahrerin des PKW VW klagte bei der Unfallaufnahme über Schmerzen und wurde zur Untersuchung in das Krankenhaus Burg eingeliefert. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Der LKW setzte seine Fahrt nach der Unfallaufnahme fort. Der PKW wurde durch ein Abschleppunternehmen geborgen. Verkehrsunfall auf der BAB 2, 06.05., gegen 07:00 Uhr Durch aufmerksame Verkehrsteilnehmer erhielten die Einsatzbeamten Kenntnis darüber, dass auf der BAB 2 in Fahrtrichtung Hannover ein LKW Sattelzug von der Fahrbahn abgekommen ist. Der LKW wurde zwei Kilometer vor der Anschlussstelle Burg-Ost auf dem Grünstreifen stehend aufgefunden. Der polnische Fahrer konnte mittels Gestik verdeutlichen, dass er Schmerzen im Brustkorb hat und ihm zuvor vermutlich schwindelig geworden war. Es wurde ein Notarzt angefordert, der mittels Rettungshubschrauber an den Unfallort verbracht wurde. Der Fahrer musste ins Krankenhaus gebracht werden. Um den LKW vom Grünstreifen zu ziehen und zu bergen, wurde ein Abschleppunternehmen beauftragt. Für die Landung des Hubschraubers und die Bergung des LKW wurde die Autobahn zeitweise voll gesperrt. Schwerlasttransporter mit falscher Genehmigung auf der BAB 2 Bei der Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs wurde durch die Beamten eine fahrbare Betonpumpe in Augenschein genommen. Die Fahrzeugpapiere und die Erlaubnis zur Straßenbenutzung wiesen in Bezug auf das Gesamtgewicht des Fahrzeuges jedoch Unterschiede auf. Im Fahrzeugschein war das zulässige Gesamtgewicht mit 58 t angegeben, wobei in der Erlaubnis nur 53 t vermerkt waren. Es wurde das Fahrzeug mit der Radlastwaage verwogen, wobei ein tatsächliches Gewicht von 55,9 t festgestellt wurde. Damit war der Fahrer ohne Erlaubnis unterwegs und durfte mit dem Schwerlaster nicht mehr weiterfahren. Hier ist zu bemerken, dass das Genehmigungsverfahren und die Zulassung für verschiedenste Strecken bis zu einem Gewicht von 53 t ein standardisiertes Verfahren darstellt. Die Genehmigungen werden in kurzer Zeit mit relativ geringem Aufwand erteilt. Bei höheren Gewichten sind die Prüfungsverfahren hinsichtlich der Verkehrswege für den Schwerlaster zeitaufwändiger, da die Tragfähigkeiten aller Straßen und Brücken genau beachtet werden müssen. Die falsche Erlaubnis führte nun dazu, dass die fahrbare Betonpumpe nicht eingesetzt werden kann.

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