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Hohenwarsleben, den 22.05.2014

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom 22.05., 06:00 Uhr bis zum 23.05., 06:00 Uhr

In der angegebenen Zeit ereigneten sich im Zuständigkeitsgebiet des Autobahnpolizeireviers ?Börde? drei Verkehrsunfälle. Personen kamen nicht zu Schaden. Einer dieser Unfälle wurde durch wechselndes Rehwild verursacht. Kontrolle der Ladung geparkter LKW-Sattelzüge auf der BAB 2 Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle entlang der BAB 2 wurden am gestrigen Tage LKW überprüft, die auf den Parkplätzen abgestellt waren. Die Beamten der Spezialisierten Verkehrsüberwachung sowie der Fahndungsgruppe des Polizeireviers BAB/SVÜ ?Börde? kontrollierten dabei gemeinsam die von den LKW mitgeführte Ladung auf Übereinstimmung mit den Ladungspapieren. Insgeheim hofften die Beamten darauf, einen LKW zu finden, der entwendete hochwertige KFZ verschiebt. Die Kontrolle begann um 08:30 Uhr auf der Tank- und Rastanlage Marienborn und endete auf dem Autohof Theeßen. Auf den LKW waren die verschiedensten Güter geladen. Die Palette reichte von Schnittblumen über Leder für den Fahrzeugbau bis hin zu Plastikrohlingen für Mehrwegflaschen und Medizintechnik. Einen Fahndungserfolg konnten die Beamten nicht verzeichnen, dennoch sorgte die völlig andere Art des polizeilichen Handelns für ein wenig Aufregung in den Reihen der LKW-Fahrer. Sie wurden bisher immer nur aus der Bewegung heraus zur Kontrolle gebeten. Bei einem polnischen LKW mit Anhänger offenbarten sich beim Öffnen der Plane fünf PKW auf der Ladefläche. Es handelte sich um beschädigte Fahrzeuge älteren Baujahres, die in Polen wieder in Stand gesetzt werden sollen. Die Papiere für diese Fahrzeuge waren in Ordnung, nicht jedoch die Sicherung der Ladung. Hier wurde ein selbst gebasteltes Gerüst dafür genutzt, eine zweite Transportebene herzustellen. Auf diese Ebene hatte der polnische Fahrer den PKW stellen lassen und alles mit Zurrgurten befestigt. Die Zurrgurte waren teilweise an den Haltekrallen angeknotet und verschlissen. Eine Weiterfahrt erschien so zu gefährlich für die anderen Verkehrsteilnehmer. Bei einem zügigeren Lastwechsel oder einem stärkeren Bremsmanöver könnte der PKW vom Anhänger auf die Straße fallen und dort erheblichen Schaden anrichten. Der Fahrer wurde darauf hingewiesen, dass er das obere Fahrzeug abladen muss, bevor er den Weg nach Polen fortsetzen darf. Dieser Aufforderung kam er nach und wurde durch die Beamten zur nächsten Firma gebracht, die über einen ausreichend kräftigen Gabelstapler zum Abladen des PKW verfügt. Natürlich wurde die Ordnungswidrigkeit im Rahmen einer Sicherheitsleistung geahndet. Gegen 15:00 Uhr wurde die Maßnahme beendet. Die Beamten hatten zwar keinen Fahndungserfolg erzielt, jedoch anhand der Vielfalt der transportierten Güter die BAB 2 als wirtschaftlich bedeutsamen Verkehrsweg wiederum bestätigt.

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