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Magdeburg, den 27.05.2014

Verkehrsminister Webel: Baubeginn für neue Brücke in Alsleben

In der kommenden Woche (Montag, 02.06.) beginnen in Alsleben (Salzlandkreis) die Bauarbeiten für die neue Brücke über den Schlackenbach. ?Mit der neuen Brücke verbessert sich die Verkehrssituation in der Region erheblich?, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel vor dem Baustart. ?Trotz knapper Mittel werden wir auch künftig neben der Instandsetzung unseres Straßennetzes die Sanierung der Brücken im Blick behalten?, fügte er hinzu. Der Ersatzneubau im Zuge der Landesstraße 153 bringe vor allem auch für Fußgänger und Radfahrer im Ort mehr Sicherheit, betonte Webel.   Nach Informationen des Verkehrsministers investiert das Land in den Ersatzneubau ? eine so genannte Plattenbrücke aus Stahlbeton ? rund 420.000 Euro. Von dem Geld werden auch die sich anschließende Fahrbahn auf einer Länge von rund 55 Metern grundhaft ausgebaut und knapp 100 Meter Rad-/Gehweg auf der Ostseite der Straße mit Betonsteinpflaster befestigt.   Während der Arbeiten muss die Schaperallee zwischen Sonnen- und Bergstraße voll gesperrt werden. Die Umleitung ist ausgeschildert. Sie führt über die L 85 in Richtung Könnern, weiter über die L 154 nach Nelben und Gnölbzig (Gegenrichtung analog). Radfahrer und Fußgänger können die Baustelle über die Nauendorfer und die Bergstraße passieren.   Der öffentliche Personennahverkehr ist während der gesamten Bauzeit ohne Verlegung von Bushaltestellen sichergestellt und wird per Ampel an der Baustelle vorbeigeleitet.   Die Bauarbeiten führt eine Firma der Region aus. Anfang November soll die neue Brücke fertig sein.   Zu Ihrer Information:   Der Ersatzneubau der Brücke über den Schlackenbach wird als offener Rahmen ohne Überschüttung und in Ortbauweise mit in der Bauwerksachse gemessener Stützweite von exakt 6,57 Metern ausgeführt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Hochborden beträgt 6,50 Meter, die lichte Weite zwischen den Widerlagern genau fünf Meter. Kleinste lichte Höhe sind 1,27 Meter.Die alte Brücke (Baujahr 1930) war aufgrund des baulichen Zustandes und der Standsicherheit bereits nur eingeschränkt (einspurig) befahrbar. Zur Wiederherstellung der Standsicherheit bzw. Tragfähigkeit sowie der Verkehrssicherheit ist deshalb ein Ersatzneubau für das Bauwerk vorgesehen.

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