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Halle (Saale), den 03.06.2014

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Juni

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Tag         Uhrzeit 13.06.14  09:00 18.06.14  09:00 09.07.14  09:00 11.07.14  09:00 16.07.14  09:00      Raum 155 10a KLs 2/14   Dem im April 1983 geborenen Angeklagten werden 192 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, darüber hinaus Diebstahl in 8 Fällen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Er soll zwischen Januar 2010 und Oktober 2013 in Merseburg und anderen Orten unerlaubt Metamfetamin und gelegentlich auch Crystal an Drogenkonsumenten verkauft haben. Darüber hinaus soll er zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern zwischen September 2012 und Januar 2013 in verschiedene Firmengebäude eingebrochen und dort Kabel und Werkzeug entwendet haben. So soll er beispielsweise aus einem Lager in Zeitz einen Kettenzug, eine elektrische Kabelschere und 250 m Kupferkabel entwendet haben, wodurch ein Schaden von knapp 9.000,00 Euro entstanden sei. Bei einem weiteren Einbruch in ein anderes Lager soll er zusammen mit seinen Mittätern versucht haben, 80 m Starkstromkabel sowie hochwertige Werkzeuge zu entwenden, wobei die Täter aber bei der Flucht vom Tatort mit ihrem Transporter gegen einen Baum gefahren seien und dann zu Fuß geflohen seien. Von einem Raffineriegelände in Leuna sollen der Angeklagte und seine Mittäter Kupferkabel im Wert von rund 26.000,00 Euro entwendet haben. Aus Firmengaragen in Merseburg sollen sie Werkzeug im Werte von rund 20.000,00 Euro entwendet haben.     Der Angeklagte soll ferner zweimal einen Pkw geführt haben, ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen. Außerdem soll er in Besitz eines Sturmgewehres Kalaschnikow samt Munition gewesen sein. Der Angeklagte hat die Vorwürfe teilweise abgestritten und sich im Übrigen nicht zur Sache eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.        Tag         Uhrzeit 25.06.14  09:30 17.07.14  13:00      Raum 187 3 KLs 15/13   Dem am 24.05.1948 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Anlagen in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen zur Last gelegt.   Der Angeklagte soll als Geschäftsführer eines Logistikunternehmens in Braunsbedra im Zusammenwirken mit Betreibern von Mülldeponien in Brandenburg und Sachsen-Anhalt Abfälle falsch deklariert und sie so kostengünstig in Mülldeponien entsorgt haben, obwohl die dafür erforderlichen Genehmigungen nicht vorlagen. So sollen in einem Falle ca. 270.000 Kubikmeter Siedlungs- und Gewerbeabfälle fälschlich als mineralische Baureststoffe deklariert und verbotswidrig zur Rekultivierung von Deponien eingesetzt worden sein. Dadurch, dass der Angeklagte den Kunden seines Unternehmens die Kosten in Rechnung stellte, die für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle angefallen wären, er selbst aber im Einvernehmen mit den Deponiebetreibern nur einen geringeren Preis zahlen musste, soll der Angeklagte für sein Unternehmen einen Gewinn von rund 240.000,00 Euro erzielt haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15 Jahren. Das Verfahren sollte am 08.05.2014 beginnen, der Termin musste aber wegen Erkrankung des Angeklagten aufgehoben werden.     /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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