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Magdeburg, den 09.06.2014

Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes Schutz für sogenannte Whistleblower

800x600 Die Landesregierung hat sich heute in zweiter Lesung mit dem Entwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes befasst. Der Entwurf enthält notwendige Anpassungen der landesgesetzlichen Regelungen im Datenschutz an den Stand von Wissenschaft und Technik. Er wird darüber hinaus dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und einer Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gerecht. Der Gesetzentwurf sieht zum Schutz sogenannter ?Whistleblower? ein Jedermann-Anrufungsrecht, also ein Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch in fremden Angelegenheiten vor. Ergänzt wird dieses Recht durch eine Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen. Zudem wird die Rechtsstellung von Beauftragten für den Datenschutz im Sinne des Gesetzes verbessert, indem deren Einsetzung nur aus ?wichtigem Grund? nach § 626 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs widerrufen werden kann. Ergänzend bestimmt der Entwurf die Anwendbarkeit der Regelungen des Gendiagnostikgesetzes des Bundes für Beschäftigte des Landes Sachsen-Anhalt, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnissen stehen. Ferner wird eine Regelung zur Wildbeobachtung in optisch-elektronischen Verfahren getroffen. Mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes entspräche die Rechtslage in Sachsen-Anhalt derjenigen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.   Hintergrund: Mit der letzten Änderung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt im Jahr 2011 wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ab dem 1. Oktober 2011 auch die Aufgabe der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich übertragen. Der Landtag hatte die Landesregierung weiterhin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit dem Landesbeauftragen für den Datenschutz erarbeitet und von der Landesregierung am 15. April 2014 zur Anhörung freigegeben. Die Anhörungsfrist endete am 15. Mai 2014. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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