Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom13.06., 07:00 Uhr bis zum 16.06., 06:00 Uhr
In der angegebenen Zeit ereigneten sich im Zuständigkeitsgebiet des Autobahnpolizeireviers ?Börde? 14 Verkehrsunfälle. Bei diesen Unfällen werden vier Personen verletzt. Verkehrsunfall auf der BAB 2 mit verletzten Personen Am Samstag dem 14.06. kam es gegen 15:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der BAB 2, als der Fahrzeugführer eines PKW Audi ungebremst auf einen Schilderwagen auffuhr. Dieser Schilderwagen stand zur Absicherung einer Gefahrenstelle in Fahrtrichtung Berlin auf dem rechten Fahrstreifen zwischen der Anschlussstelle Irxleben und dem Autobahnkreuz Magdeburg. Bei dem Zusammenstoß wurden der 76jährige Fahrzeugführer und seine gleichaltrige Beifahrerin verletzt. Beide Personen wurden zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Durch umher fliegende Fahrzeug- und Anhängerteile kam es weiterhin zu Beschädigungen an einem vorbeifahrenden Fahrzeug, das sich während der Kollision unmittelbar am Unfallort befand. Zusätzlich zum gesperrten Hauptfahrstreifen wurde auch der Mittelfahrstreifen kurzzeitig zur Säuberung und Beräumung der Unfallstelle in die Sperrung mit einbezogen. Verkehrsunfall auf der BAB 14 mit einer verletzten Person Auf der BAB 14 ereignete sich ein Verkehrsunfall am 16.06. gegen 01:00 Uhr. In Fahrtrichtung Halle war ein 54jähriger Fahrzeugführer eines PKW BMW unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug über einen Hartgummiklotz fuhr. Dieser Klotz hatte die Abmaße von 40 x 15 x 20 cm und ist als Hilfsmittel bei der Ladungssicherung vorgesehen. Sowohl die Geschwindigkeit des Fahrzeuges als auch die Lage des Klotzes führten dazu, dass der PKW BMW abhob und sich in der Folge überschlug. Dabei wurde der Fahrzeugführer verletzt, so dass er in ein Krankenhaus verbracht werden musste. Ein zweiter PKW fuhr kurz danach ebenfalls über diesen Klotz, blieb aber auf der Fahrbahn. Es entstand dabei lediglich Sachschaden. Bis zur Beräumung der Unfallstelle wurde der Verkehr einspurig am beschädigten Fahrzeug vorbeigeführt. Betrunkener Mofafahrer in Güsten Am Morgen des 14.06. gegen 10:30 Uhr fiel den Beamten in der Ortslage Güsten der Fahrzeugführer eines Mofas auf. Dieser zeigte eine unsichere Fahrweise und wurde aus diesem Grund kontrolliert. Beim Gespräch mit dem 57jährigen Fahrzeugführer bemerkten die Beamten Alkoholgeruch in dessen Atemluft. Die Vermutung, dass er unter Alkoholeinwirkung sein Zweirad geführt hatte, wurde durch den Atemalkoholtest bestätigt. Dieser zeigte einen Wert von 1,61 Promille an. Es erfolgte eine Blutprobenentnahme bei einem Arzt und die Belehrung des Herrn, dass er im öffentlichen Straßenverkehr kein Kraftfahrzeug führen darf. Der Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da der betrunkene Fahrzeugführer schon geraume Zeit nicht mehr in Besitz eines solchen ist. Es wurde Strafanzeige wegen Führen eines Kraftfahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
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