(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni 2014
Vor der 4. Strafkammer beginnt am 24.06.2014 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Männer aus Bitterfeld-Wolfen und Raguhn-Jeßnitz im Alter von 29 und 34 Jahren, die das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen, der Nötigung sowie der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden hat. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts sollen die Angeklagten am 24.12.2010 als Altenpfleger in einem Altenheim in Raguhn-Jeßnitz aus reinem Amüsement drei pflegebedürftige Heiminsassinnen geschlagen bzw. sonst misshandelt haben. Der ältere der Männer soll einer der Geschädigten für die Dauer von etwa 15 Sekunden ein Kopfkissen in das Gesicht gedrückt haben. Bei einer anderen Geschädigten soll er mit Anlauf in deren Bett gesprungen sein, wodurch diese eine Sprunggelenksfraktur davongetragen haben soll. Eine Auszubildende hatte angegeben, die Vorfälle wahrgenommen zu haben. Die Pfleger seien am Tattag in auffällig ausgelassener Stimmung gewesen. Sie sollen sie mit der Ankündigung zum Schweigen verpflichtet haben, sie werde anderenfalls ihres Lebens nicht mehr froh. Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe vehement bestritten. Das Amtsgericht hat jedoch die Angaben der Auszubildenden für glaubhaft erachtet, zumal die Verletzungen der Geschädigten ärztlich festgestellt worden bzw. auch dem übrigen Pflegepersonal aufgefallen sind. Es hat gegen die bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Männer Gesamtfreiheitsstrafen von 8 Monaten und 1 Jahr und 2 Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil richten sich die Berufungen sowohl der Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft. Die Hauptverhandlung wird am 09.07. und 15.07.2014 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 4 Ns 301 Js 49/11 Frank Straube Pressesprecher
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