: 276
Magdeburg, den 16.06.2014

Landesregierung einig über Doppelhaushalt 2015/16: Keine neuen Schulden, Geld für Investitionen und mehr Neueinstellungen bei Schulen und Polizei

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Die Landesregierung hat sich auf ihrer Haushaltsklausur in Stolberg über die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2015/16 sowie die Mittelfristige Finanzplanung bis 2018 verständigt. Wie in den vergangenen Jahren soll das Land auch im neuen Haushalt ohne neue Schulden auskommen. Die Investitionen sollen durch Bindung aller Drittmittel gestärkt werden. Zudem wird es mehr Neueinstellungen bei Lehrern und der Polizei geben. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärte dazu: ?Das wird ein guter Haushalt: Null Neuverschuldung, zukunftssichere Strukturen und genügend Geld für Investitionen. Es zahlt sich jetzt aus, dass wir in den letzten Jahren gut gewirtschaftet haben. Mit diesem ausgeglichenen Haushalt hat unser Land Zukunft. Ich will, dass es auch in 50 Jahren noch ein eigenständiges Sachsen-Anhalt gibt.? Finanzminister Jens Bullerjahn betonte: ?Ich gehe fest davon aus, dass Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren durch kluge Finanzpolitik ohne neue Schulden auskommt und das der Abbau der aufgelaufenen Schulden und die Stärkung der Vorsorge-Elemente wie die Steuerschwankungsreserve Normalität werden. Wir investieren dabei viel, vor allem in Bildung. Außerdem geht die Zeit der großen Strukturveränderungen so langsam zu Ende.? Der Doppelhaushalt 2015/16 soll erneut ohne Neuverschuldung auskommen. Zugleich sollen vor allem die Investitionsausgaben durch die Bindung aller Drittmittel gestärkt werden. Das Land wird außerdem jährlich 370 neue Lehrkräfte (das sind 150 mehr als bisher jährlich) und ab 2017 jährlich 200 Polizeivollzugsbeamte (das sind 50 mehr als bisher) einstellen. Die Ausbildung der 50 zusätzlichen Polizeianwärter beginnt im September 2014. Die Kommunen erhalten weiter eine bedarfsgerechte Finanzausstattung und werden mit Hilfe von Stark IV von Altfehlbeträgen entlastet. Infolge der Systematik im kommunalen Finanzausgleichgesetz (FAG) sinkt dabei das Gesamtvolumen des FAG, da die Kommunen über stärkere eigene Steuereinnahmen verfügen und durch höhere Zuweisungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter ab 2015 (100%) und durch Zuweisungen für die Eingliederungshilfe ab 2015 entlastet werden (anders als in vielen anderen Ländern liegt die Zuständigkeit hierfür nicht bei den Kommunen, sondern beim Land selbst). Darüber hinaus hat die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsklausur Planungssicherheit für verschiedene Bereiche hergestellt. Die zusätzlichen Mittel des Bundes (BAföG-Regelung), knapp 30 Mio. ?, fließen komplett in die Bildung und zwar hälftig in den Bereich Hochschulen/Wissenschaft (15 Mio. ?) und Schulen (15 Mio. ?). Die Mittel für die Schulen gehen sowohl an öffentliche Schulen (10 Mio. ?) als auch an Schulen in freier Trägerschaft (5 Mio. ?). Zudem hat das Kabinett beschlossen, sämtliche begonnenen Bauvorhaben fortzuführen. Dazu können wichtige Bau- und Sanierungsvorhaben neu begonnen werden, unter anderem die Zahnklinik in Halle, das Landgericht in Magdeburg oder das Landesamt für Vermessung und Geologie in Halle. Ebenso werden die Planungen für die neue Polizeidirektion in Magdeburg und den Bau der JVA Halle weiter vorangetrieben. Sachsen-Anhalt hat zwischen 2010 und 2013 sein strukturelles Defizit im Landeshaushalt komplett abgebaut und hält damit bereits heute die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse im vollen Umfang ein. Um diesen Erfolg zu sichern, wird die Landesregierung künftige Ausgabenzuwächse auf ein Mindestmaß begrenzen, die Tilgung der aufgelaufenen Schulden des Landes (75 Mio. ? in 2015, 100 Mio. ? in 2016) sowie die Vorsorge ? Zuführungen zum Pensionsfonds und zur Steuerschwankungsreserve ? verstetigen. Auch der Doppelhaushalt 2015/2016 wird den Anforderungen der Schuldenbremse genügen und ist ohne eine erneute Kreditaufnahme aufgestellt. Der weitere Zeitplan sieht für den 15. Juli 2014 die endgültige Beschlussfassung des Kabinetts über den Doppelhaushalt 2015/2016 sowie die Mittelfristige Finanzplanung bis 2018 vor. Der Landeshaushalt 2015/16 soll im September in den Landtag eingebracht und im Dezember verabschiedet werden. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung