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Magdeburg, den 19.06.2014

Abschiebung nach Widerstand gegen Polizeibeamte abgebrochen

Heute Mittag, 20.06. ? gegen 12:30 Uhr, musste die Abschiebung eines Armeniers aufgrund von massivem Widerstand von Seiten der Familienangehörigen in der Johannes-R-Becher-Str. in Magdeburg abgebrochen werden. Die originär zuständige Ausländerbehörde hatte die Polizei vor ca. einem Monat um Amtshilfe bei der Abschiebung eines armenischen Staatsbürgers gebeten. Dieser wurde heute durch Polizeibeamte in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde zum Zwecke der Abschiebung abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt befolgte er alle Maßnahmen der Polizei freiwillig.   Dem Armenier wurde danach auf eigenen Wunsch hin ermöglicht, in seiner Wohnung persönliche Gegenstände zu holen. Hier versuchte die Familie des Betroffenen mit allen Mitteln die Abschiebung zu verhindern. So schüttete die Mutter des Armeniers zuerst einen Chlorreiniger in die Richtung der Beamten, bevor sie sich selbst mit dem Reinigungsmittel übergoss und drohte von der Flüssigkeit zu trinken. Danach brach die Frau zusammen und benötigte augenscheinlich medizinische Hilfe. Der noch im Treppenhaus wartende Armenier geriet in dieser Situation selbst in Rage, wirkte hysterisch und sackte augenscheinlich unter Schock zusammen. Der Rettungsdienst wurde verständigt.   In der Zwischenzeit wurde in Absprache mit der Ausländerbehörde die Abschiebung gestoppt. Auf Russisch wurde der Familie erklärt, dass es vorerst nicht zu einer Abschiebung kommt und nun medizinische Hilfe unterwegs sei.   Weitere Familienmitglieder, alle mittlerweile hochgradig aggressiv, konnten oder wollten den Aussagen der Beamten keinen Glauben schenken. So wurde mittels Tritten, Spucken und Vorhalten eines Messers versucht zu verhindern, dass der Rettungsdienst den Armenier versorgen und ins Krankenhaus bringen kann. Erst nach Fesselung einer Schwester und erneutem Ansprechen der Personen auf Russisch, gelang es die Situation zu beruhigen. Die Mutter und der Armenier konnten danach medizinisch versorgt werden. Nach Auskunft des Rettungsdienstes konnten bei beiden Personen vor Ort keine Verletzungen oder gesundheitlichen Probleme festgestellt werden. Sie wurden vorsichtshalber zur Beobachtung ins Krankenhaus verbracht. (bema)

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