(LG HAL) Prozessauftakte im Juli (außer OB-Verfahren)
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Tag Uhrzeit 01.07.14 09:30 10.07.14 09:30 14.07.14 09:30 15.07.14 09:30 18.07.14 09:30 11.08.14 09:30 Raum 187 4 KLs 9/13 Die Angeklagte F. ist im November 1990 geboren, der Angeklagte M. im April 1990. Den beiden werden gemeinschaftlich begangener Betrug in 65 Fällen, der F. allein darüber hinaus Betrug in weiteren 12 Fällen zur Last gelegt. Sie sollen zwischen Februar 2011 und September 2012 in Merseburg über das Internet Waren bestellt haben, obwohl sie, wie sie wussten, zur Begleichung der diesbezüglichen Rechnungen nicht in der Lage gewesen seien. So sollen sie insgesamt 246 Mobilfunkgeräte im Wert von über 21.000,00 Euro bestellt haben und diese nach erfolgter Auslieferung sofort über die Verkaufsplattform EBay zum Verkauf angeboten haben, um so an Bargeld für ihren Lebensunterhalt zu gelangen. Dabei sollen sie Namen von Familienangehörigen, aber auch von nicht existierenden Personen verwendet haben. Darüber sollen sie wiederholt bei Pizzabringdiensten Essen bestellt und mit einer EC-Karte bezahlt haben, obwohl sie gewusst hätten, dass das zugehörige Konto nicht gedeckt sei. Die Angeklagten haben sich zur Sache nicht eingelassen. Zu Anfang des Tatzeitraumes waren die Angeklagten noch Heranwachsende, so dass Sanktionen nach Jugendstrafrecht in Betracht kommen, bis hin zu Jugendstrafe von 10 Jahren. Die Taten, die sie im Erwachsenenalter begangen haben, sind jeweils mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht, im Falle der Mehrfachverurteilung wären Gesamtstrafen zu bilden. Tag Uhrzeit 02.07.14 09:30 04.07.14 09:00 09.07.14 09:30 23.07.14 09:30 24.07.14 09:30 28.07.14 09:30 29.07.14 09:30 31.07.14 09:30 Raum 169 2 KLs 9/12 Dem im Juni 1962 geborenen Angeklagten wird Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie Betrug in 28 Fällen zur Last gelegt. Er soll faktischer Inhaber einer Finanzmakler-Unternehmens mit Sitz in Friedeburg gewesen sein. In dieser Eigenschaft soll er zwischen April 2006 und Juli 2009 von anlagewilligen Kunden Darlehen in Höhe von insgesamt rund 160.000,00 Euro bekommen und diesen Kunden eine Verzinsung zwischen 9,7 und 20 % versprochen haben, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Darüber hinaus soll er anlagewillige Kunden als Gesellschafter eines als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen "Anlageclubs" angeworben haben, denen er Renditen zwischen 5 % und 24 % p.a. versprochen haben soll. Auf diese Weise soll er rund 460.000 Euro eingeworben haben. Dieses Geld soll er dann über eine ihm bekannte "Traderin" von Finanzprodukten in hochspekulative Finanzprodukte investiert und auf diese Weise von dem eingeworbenen Beteiligungskapital rund 295.000,00 Euro verloren haben. Die Anleger soll er über die Risiken dieser Anlage nicht aufgeklärt haben, er soll vielmehr wahrheitswidrig vorgetäuscht haben, das Kapital werde risikoarm angelegt und von professionellen Fondsmanagern verwaltet. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe den anlagewilligen Kunden offenbart, dass er selbst keine Ahnung von den Anlageprodukten habe, in die das zur Verfügung gestellte Kapital investiert werde, und dass dies allein der Traderin überlassen werde, welche ihrerseits auf Informationsveranstaltungen die Anlagen und auch die damit verbundenen Risiken vorgestellt habe. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. In der Anklageschrift sind 56 Zeugen benannt. Die Kammer hat zunächst für die ersten beiden Verhandlungstage vier Zeugen geladen. Tag Uhrzeit 04.07.14 09:30 08.07.14 09:30 16.07.14 09:30 21.07.14 09:30 22.07.14 09:30 Raum 187 4 KLs 2/14 Dem im Februar 1961 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 10 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen November 2012 und November 2013 in Halle wiederholt einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit seiner anfangs 15-jährigen, mit ihm und seiner Ehefrau in Hausgemeinschaft lebenden Stieftochter gehabt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Taten nicht eingelassen. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Tag Uhrzeit 07.07.14 09:00 11.07.14 09:00 Raum 96 13 KLs 1/14 Der im September 1984 geborene Angeklagte war durch Urteil des Landgerichts Halle vom 19.12.2012 vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden. Mit der Anklage war ihm schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt worden. Er soll am 11.01.2012 mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter einen Mann überfallen und gemeinschaftlich zu Boden geschlagen haben, dann soll er ihm sein Mobiltelefon sowie Bargeld, Jacke und Kopfhörer entwendet haben. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten und sich dahingehend eingelassen, die bei ihm vorgefundenen, vom Opfer stammenden Gegenstände habe er von seinem Bekannten P.H. erhalten. Da das als Zeuge vernommene Opfer den Angeklagten nicht wieder erkannt habe, hatte die Kammer den Angeklagten freigesprochen, ohne den P.H. als Zeugen zu vernehmen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.12.2012 das Urteil aufgehoben, weil die Strafkammer davon abgesehen habe, Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten aufzuklären - dies sei auch bei Freisprüchen erforderlich. Ergänzend hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass der P.H. als Zeuge zu vernehmen sei. Der BGH sah sich gehindert, die Aufhebung des Urteils unmittelbar auf diesen Grund zu stützen, weil die Revision insoweit an einem Formmangel litt. Die Entscheidung des BGH ist auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs abrufbar (Geschäftszeichen 4 StR 242/13). Die Kammer wird die Beweisaufnahme zu wiederholen haben, auch der P.H. ist nunmehr als Zeuge geladen. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Tag Uhrzeit 08.07.14 09:00 Raum 155 10a KLs 14/14 Dem im November 1969 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 45 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Februar und November 2013 in Mansfeld und anderen Orten bei verschiedenen Getränkehändlern auf der Grundlage eines Kommissionsvertrages Getränke in Empfang genommen haben. Dabei sei verabredet worden, dass er die Ware zunächst ohne Bezahlung mitnehme, nicht verbrachte Getränke später zurückgeben und dann nur die verbrauchten Getränke zu bezahlen habe. Tatsächlich soll der Angeklagte, wie von Anfang an geplant, die Getränke sofort anderweitig verkauft haben, um so in den Besitz des Erlöses zu kommen. Auf diese Weise soll er Ware im Gesamtwert von rund 17.000,00 Euro erhalten haben. Der Angeklagte hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Jeder Fall des gewerbsmäßigen Betruges ist mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bedroht. Im Falle einer mehrfachen Verurteilung wird durch Erhöhung der höchsten Einzelstrafe eine Gesamtstrafe gebildet. Tag Uhrzeit 15.07.14 08:30 16.07.14 08:30 17.07.14 08:30 23.07.14 08:30 24.07.14 08:30 Raum 141 5 KLs 12/14 Der Angeklagte ist im Februar 1983 geboren. Ihm werden räuberischer Diebstahl sowie Diebstahl in mehreren Fällen, ferner Betrug und Erschleichen von Leistungen zur Last gelegt. Am 12.03.2013 soll er in Halle in einem EDEKA-Markt Kosmetika und Genussmittel im Gesamtwert von 166,25 Euro in seinem Rucksack verstaut und dann ohne zu bezahlen die Kassenzone passiert haben. Von Mitarbeiterinnen und Kunden soll er dann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sein, wobei er sich zunächst gewehrt und dabei die Mitarbeiterinnen geschlagen und von sich gestoßen haben soll. Zwischen Januar 2012 und Juni 2013 soll er wiederholt aus Supermärkten in Halle Waren, vor allem Schnaps und Schokolade, entwendet haben. Am 07.05.2013 soll er wie ein zahlungswilliger und zahlungsfähiger Fahrgast ein Taxi benutzt haben, obwohl er gewusst habe, dass er zur Zahlung des Entgeltes von rund 25,00 Euro nicht in der Lage war. Außerdem soll er Ende 2012 fünfmal ohne gültigen Fahrausweis die Straßenbahn benutzt haben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Das Verfahren sollte bereits am 27.05.2014 beginnen, der Angeklagte war aber nicht erschienen, woraufhin ein Haftbefehl erging, der nunmehr vollzogen wird. Tag Uhrzeit 18.07.14 08:30 Raum 141 5 KLs 16/14 Dem im März 1980 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in einem minder schweren Fall zur Last gelegt. Er soll am 03.03.2014 in einem Brillengeschäft in Halle den Verkäufer mit einem Messer bedroht und dadurch erreicht haben, dass dieser ihn mit zwei Sonnenbrillen im Gesamtwert von 189,80 Euro ziehen ließ. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zum Vorwurf eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Die Einordnung als schwere räuberische Erpressung beruht auf dem Gebrauch einer Waffe, die Einordnung als minder schwerer Fall vor allem auf dem relativ geringen Wert der Beute. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht Halle erhoben worden. Da aber eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt und dies nur durch eine Strafkammer des Landgerichts angeordnet werden kann, ist das Verfahren vom Landgericht übernommen worden. Tag Uhrzeit 28.07.14 10:00 29.07.14 09:30 01.08.14 09:30 04.08.14 10:00 25.08.14 10:00 Raum 187 3 KLs 32/13 Der Angeklagte F. ist im Oktober 1990 geboren, der Angeklagte K. im November 1988. Den beiden werden gefährliche Körperverletzung in drei Fällen, einmal in Tateinheit mit schwerem Raub, sowie versuchter Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt. Am frühen Morgen des 25.05.2013 sollen die beiden Angeklagten den Geschädigten M. in dessen Wohnung in Halle aufgesucht und dort mit Faustschlägen und Tritten misshandelt haben. Am Nachmittag desselben Tages sollen sie zurückgekommen und den M. erneut geschlagen und ihm unter Drohungen - unter anderem mit einer Softair-Pistole - einen DVD-Player sowie Armbanduhren entwendet haben. Am frühen Morgen des Folgetages seien sie sich erneut Einlass in die Wohnung des M. verschafft und dort erfolglos nach Stehlenswertem gesucht. Bereits am 26.04.2013 soll der F. zusammen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen anderen Mann mit Fäusten geschlagen haben. Die Angeklagten haben die Vorwürfe eingeräumt und zum Hintergrund angegeben, am 25.05.2013 sei es zu einer Kontaktaufnahme einer Freundin des F. mit dem später Geschädigten M. gekommen, in deren Verlauf M die Frau sexuell belästigt habe. Es drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}
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