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Halle (Saale), den 29.06.2014

(LG HAL) Terminsänderung im Verfahren um Abfallbeseitigung

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Tag         Uhrzeit 25.06.14  09:30 07.07.14  13:00      Raum 187 3 KLs 15/13   Dem am 24.05.1948 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Anlagen in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen zur Last gelegt.   Der Angeklagte soll als Geschäftsführer eines Logistikunternehmens in Braunsbedra im Zusammenwirken mit Betreibern von Mülldeponien in Brandenburg und Sachsen-Anhalt Abfälle falsch deklariert und sie so kostengünstig in Mülldeponien entsorgt haben, obwohl die dafür erforderlichen Genehmigungen nicht vorlagen. So sollen in einem Falle ca. 270.000 Kubikmeter Siedlungs- und Gewerbeabfälle fälschlich als mineralische Baureststoffe deklariert und verbotswidrig zur Rekultivierung von Deponien eingesetzt worden sein. Dadurch, dass der Angeklagte den Kunden seines Unternehmens die Kosten in Rechnung stellte, die für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle angefallen wären, er selbst aber im Einvernehmen mit den Deponiebetreibern nur einen geringeren Preis zahlen musste, soll der Angeklagte für sein Unternehmen einen Gewinn von rund 240.000,00 Euro erzielt haben.     Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15 Jahren. Das Verfahren sollte am 08.05.2014 beginnen, der Termin musste aber wegen Erkrankung des Angeklagten aufgehoben werden.     /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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