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Magdeburg, den 07.07.2014

Dienstvereinbarung bringt pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit

Kultusminister Stephan Dorgerloh und die Vorsitzende des Lehrerhauptpersonalrates, Eva Gerth, haben heute eine Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der Arbeitszeit pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet. ?Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, innerhalb kürzester Zeit eine solche Regelung zu erreichen?, sagte der Minister bei der Unterzeichnung. Die Vereinbarung biete die notwendige Sicherheit für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ?Niemand muss hier um seinen Job fürchten, vielmehr gilt: Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an unseren Schulen gebraucht?, unterstrich der Minister. Mit der Unterzeichnung würden nun soweit wie möglich einvernehmliche individuelle Regelungen angestrebt. Derzeit sind im Land Sachsen-Anhalt mehr als 1.800 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.   Auch die Vorsitzende des Lehrerhauptpersonalrates begrüßte die Vereinbarung und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium. ?Wir sind froh, dass wir die Arbeitsbedingungen für unsere Kolleginnen und Kollegen sichern konnten. Als großer Wunsch bleibt offen, dass es Neueinstellungen in diesem Bereich gibt?, so Eva Gerth.   Notwendig geworden ist die neue Dienstvereinbarung, weil der derzeit gültige Tarifvertrag für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahresende ausläuft. Zum 1. Januar 2015 tritt dafür die Dienstvereinbarung in Kraft und gilt bis zum Ende des Schuljahres 2016/17. Sie verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Schuljahres gekündigt wird.   Im Rahmen der Dienstvereinbarung werden wesentliche Fragen im Hinblick auf die Arbeitszeit (z.B. Ferienumlage) geregelt. Zugleich bietet  sie damit die Grundlage für die auszuhandelnden Individualverträge mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Festlegungen orientieren sich dabei an den Vereinbarungen des bislang geltenden Tarifvertrages. In den vergangenen Wochen waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst befragt worden. Nach den vorliegenden Rückmeldungen streben sie zumeist  eine Fortführung der Teilzeitbeschäftigung an. Im Anschluss an die Sommerferien sollen jetzt mit den Beschäftigten entsprechende individuelle Teilzeitregelungen vereinbart werden.   Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen an den Schulen unterschiedlicher Schulformen Aufgabenfelder im Bereich der individuellen Lernentwicklung, begleiten die Kinder bei Lernangeboten, die einer besonderen Fürsorge und Aufsicht unterliegen. Sie stützen die Angebote im Rahmen der verlässlichen Öffnungszeit, unterbreiten Angebote im Rahmen der Ganztagsschulen, sichern an Förderschulen die individuelle Zuwendung und Leistungen der Grundpflege, um die Kinder im Schulalltag zu stabilisieren.

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