Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom 07.07., 06:00 Uhr bis zum 08.07., 06:00 Uhr
In der angegebenen Zeit ereigneten sich im Zuständigkeitsgebiet des Autobahnpolizeireviers ?Börde? vier Verkehrsunfälle. Neben dem Verkehrsunfall um 10:10 Uhr (Pressemeldung Nr. 131) ereignete sich noch ein weiterer Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurde.Verkehrsunfall BAB 2 Um 14:30 Uhr kam es auf der BAB 2 kurz nach der Anschlussstelle Magdeburg/Kannenstieg zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Ein 24jähriger deutscher Fahrer eines PKW befuhr den linken Fahrstreifen und kam aus bisher ungeklärter Ursache auf den mittleren Fahrstreifen. In diesem befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Kleintransporter. Der 24jährige PKW-Fahrer bemerkte den Kleintransporter zu spät und fuhr auf. Durch den Zusammenstoß gerieten beide Fahrzeuge ins Schleudern und stießen in der weiteren Folge gegen die Mittelleitplanke. Der Kleintransporter kam auf dem Standstreifen und der PKW auf dem rechten Fahrstreifen zum Stehen. Der 24jährige PKW-Fahrer und der 29jährige deutsche Fahrer des Kleintransporters wurden leicht verletzt und ins Krankenhaus gebracht.Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs Am 07.07.2014 wurden im Zeitraum 08.00-13.00 Uhr auf der BAB 2 vor dem Polizeirevier BAB/SVÜ Börde insgesamt 18 LKW und zwei Busse kontrolliert. Hierbei mussten neun LKWs beanstandet werden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 45 Prozent. In zwei Fällen mussten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften eingeleitet werden. In vier Fällen wurden Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung registriert und Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei drei Fahrzeugen stellten die Beamten mangelhafte Ladungssicherung fest und leiteten entsprechende Bußgeldverfahren ein. Zwei Fahrzeuge wiesen Mängel an der Bremsanlage auf (gerissene Bremsscheibe), und ein LKW hatte sichtbare Mängel am Fahrgestell. Insgesamt wurden neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zur Sicherung derselben wurden sechs Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 672 ? erhoben. In neun Fällen wurde die Weiterfahrt bis zur Mängelbeseitigung untersagt.
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