(VG HAL) Verwaltungsgericht Halle stoppt die Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt
In einem Eilverfahren einer zunächst nicht berücksichtigten Bewerberin um die Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat das Verwaltungsgericht Halle heute entschieden, dass eine neue Auswahlentscheidung zu treffen ist. Das Verwaltungsgericht bemängelt, dass der Präsidialrat als Richtervertretung im Besetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Die zunächst nicht berücksichtigte Bewerberin könnte nach Ansicht des Gerichts bei der deshalb erforderlich gewordenen neuen Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des Prinzips der Bestenauslese ausgewählt werden, da sie u. a. über die geforderten breitgefächerten Rechtskenntnisse und über langjährige Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung verfügt. VG Halle, Beschluss vom 08. Juli 2014 - 5 B 29/14 HAL - Dr. Volker AlbrechtPressesprecher
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