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Magdeburg, den 14.07.2014

Landesregierung verabschiedet Haushalt für 2015 und 2016

800x600 Die Landesregierung hat den Haushaltsentwurf für die Jahre 2015 und 2016 endgültig beschlossen, nachdem in der Haushaltsklausur am 16. und 17. Juni 2014 in Schindelbruch bereits die wesentlichen Eckdaten und vor allem der Finanzrahmen für die Ministerien festgelegt wurden. Finanzminister Jens Bullerjahn sagte dazu: ?Der Doppelhaushaltsentwurf ist ? wie die Finanzpolitik des Landes insgesamt - vom Dreiklang, ?konsolidieren, vorsorgen und investieren? geprägt. Sachsen-Anhalt wird auch in den beiden nächsten Jahren nicht nur keine neuen Schulden machen, sondern die Rückführung der aufgelaufenen Verschuldung fortsetzen.? Der Etatentwurf sieht stetig steigende Tilgungsleistungen vor: nach 50 Mio. ? im aktuellen Jahr sind für 2015 die Tilgung von 75 Mio. ? und für 2016 von 100 Mio. ? vorgesehen. Darüber hinaus wird mit Zuführungen zum Pensionsfonds für künftige Versorgungslasten vorgesorgt. Weitere Zuführungen zur Steuerschwankungsreserve sollen der Bildung von Rücklagen dienen, auf die im nächsten konjunkturellen Abschwung zurückgegriffen werden kann. Bei alledem liegen die Investitionen weiterhin auf einem hohen Niveau. Hierzu tragen auch Programme wie Stark III bei, mit dem die Schulen und Kitas des Landes modernisiert werden oder auch die hohe kommunale Investitionspauschale. Sie wird auch in den beiden kommenden Jahren in unveränderter Höhe gewährt. Die aktuellen Planungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 sehen die Bindung aller bereitstehenden Drittmittel von EU und Bund vor. Mit den Haushaltsbeschlüssen werden also die Chancen einer Stärkung des Landes für die Zukunft genutzt. Zugleich schafft der Haushaltsentwurf die Voraussetzungen für verstärkte Investitionen in Bildung. Die Ausgaben für die Kinderbetreuung auf der Basis des novellierten KiföG steigen und in den nächsten beiden Jahren können bis zu 720 neue Lehrkräfte in den Schulen des Landes eingestellt werden. Die Hochschulen verfügen auf der Grundlage der Bernburger Erklärung über eine solide Finanzbasis, die gesicherte längerfristige Planungen ermöglicht. In den Jahren 2015/2016 wird auch die bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen fortgeführt. Mit dem neuen Programm ?Stark IV? werden besonders notleidende Kommunen von Altfehlbeträgen entlastet. ?Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 und der Mittelfristplanung, die Planungen bis 2018 enthält, schaffen wird ein solides Fundament für die Zukunft des Landes. Wir geben an einigen Stellen (Stichwort Bildung) gezielt mehr Geld aus und verlassen dennoch nicht den Pfad der Konsolidierung und der finanzpolitischen Stabilität ?, so der Finanzminister. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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