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Magdeburg, den 24.07.2014

Bauminister Webel: Rund 630.000 Euro für neues Feuerwehrgerätehaus

Nach einer Bauzeit von genau 14 Monaten wird heute (15 Uhr) das neue, gemeinsame Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehren Erdeborn, Hornburg und Lüttchendorf (Landkreis Mansfeld-Südharz) eingeweiht. ?Mit dem Neubau wurden optimale räumliche Bedingungen geschaffen?, sagte Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel bei der feierlichen Einweihung in Erdeborn. Dies sei nicht nur Voraussetzung für reibungslose und schnelle Einsätze, sondern auch Motivation für junge Leute, sich ehrenamtlich in der Feuerwehr zu engagieren.   Nach Informationen von Webel ist der insgesamt 630.000 Euro teure Neubau mit 420.000 Euro aus dem Programm ?Kleinere Städte und Gemeinden? gefördert worden. Besonders hervorzuheben sei die Tatsache, dass künftig drei Ortsfeuerwehren das Gerätehaus nutzten und damit auch den Anforderungen des demografischen Wandels in modellhafter Weise Rechnung getragen würde, erklärte der Minister einen wesentlichen Grund für die Förderung.   Es gehöre ganz einfach zum Leben, dass sich die Menschen sicher und geborgen fühlten, sagte Webel weiter. Hier leisteten die Freiwilligen Feuerwehren Vorbildliches. ?Mit der Landesförderung wollen wir auch das große ehrenamtliche Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger würdigen?, betonte der Minister. Die Feuerwehr sei keine Freizeiteinrichtung für technikbegeisterte Menschen, sondern gehöre zur unverzichtbaren Infrastruktur.   In die Förderung von Bund und Land ist auch der neue Vereinsraum der Handballerinnen und Handballer des BSV Fichte Erdeborn eingeschlossen, die neben dem Erwachsenensport eine hervorragende Jugendarbeit leisten.      Informationen zum Programm ?Kleinere Städte und Gemeinden? (Programmstart 2010)   Mittel- und Kleinstädte in den ländlichen Räumen leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Ihre Zentren sind nicht nur attraktive Wohnorte, sondern auch wichtige Ankerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Viele Städte und Gemeinden in den ländlichen Räumen stehen jedoch angesichts des wirtschaftlichen und demografischen Wandels vor großen Herausforderungen.   Mit der Förderung werden deshalb die Ziele verfolgt   kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen Räumen als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge stärken, so genannte zentralörtliche Versorgungsfunktionen dauerhaft und bedarfsgerecht für die Bevölkerung vor Ort und in der Region erhalten (Vermeidung von Doppelstrukturen und Bewirkung von Synergieeffekten), die Lebensqualität und Attraktivität der Kommunen langfristig zu stärken und gemeinsam zu sichern. Fördergegenstände können sein: die Erarbeitung interkommunal bzw. überörtlich abgestimmter integrierter Entwicklungskonzepte (Fördervoraussetzung), die Ermittlung der Nachfrageentwicklung und Anpassungsbedarfe, Netzwerke zur interkommunalen Kooperation, bürgerschaftliches Engagement und Öffentlichkeitsarbeit, Moderationsleistungen und  die bedarfsgerechte bauliche Anpassung und Sanierung öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen sowie Sanierung und Umbau leer stehender Gebäude.

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