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Magdeburg, den 04.08.2014

Sachsen-Anhalts Beratungsstelle Heimkinderfonds zieht um

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Sachsen-Anhalts Anlauf- und Beratungsstelle zum DDR-Heimkinderfonds zieht um. Ab Montag, dem 11. August 2014, sind die Beraterinnen und Berater im Ministerium für Arbeit und Soziales in der Turmschanzenstraße 25 in Magdeburg erreichbar. Der Umzug vom bisherigen Domizil in der Liebknechtstraße 65 in Magdeburg ist aus Kapazitätsgründen erforderlich, um eine reibungslose und zügige Bearbeitung aller Anträge zu gewährleisten, die bis zum Fristende 30. September 2014 eingehen. Dazu wird aktuell auch eine Aufstockung des Beraterteams vorbereitet. Der Fachbeirat der Beratungsstelle wurde über den Umzug informiert. Es gab keine Einwände. Sichergestellt ist, dass Betroffene, die in Unkenntnis der neuen Adresse im alten Domizil Liebknechtstraße 65 erscheinen, dort dennoch ihren Antrag abgeben können. Auch wird jegliche Post weitergeleitet. Es ist gewährleistet, dass alle Anfragen und Anträge ordnungsgemäß bearbeitet werden. Neue Kontaktdaten für Ratsuchende und Antragsteller nach dem DDR-Heimkinderfonds: Beratungsstelle DDR-Heimkinderfonds Sachsen-AnhaltMinisterium für Arbeit und Soziales Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Telefon: 0391 567 4023 Fax: 0391 567 4032 Email: heimkinderfonds@ms.sachsen-anhalt.de Medienanfragen werden wie gehabt über die Ministeriums-Pressestelle beantwortet. Hintergrund: Der DDR-Heimkinderfonds ist vom Bund und den neuen Ländern eingerichtet worden. Er startete im Jahr 2012 und umfasst aktuell 65 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt steuert nach gegenwärtigem Stand in den Jahren bis 2016 rund 4,9 Millionen Euro aus der Landeskasse bei. Nach Ende der Antragsfrist 30. September 2014 erfolgt eine weitere Berechnung des zu erwartenden Gesamtbedarfs.   Mit Stand Ende Juli lagen in der Heimkinderfonds-Beratungsstelle Sachsen-Anhalt rund 2.600 Anfragen auf Hilfen aus dem Fonds vor. Die Vorgänge von etwa 800 Betroffenen wurden bearbeitet oder befinden sich in der Bearbeitung. Mehr  als 900 Vereinbarungen zum materiellen Hilfebedarf oder zum Rentenersatz sind geschlossen worden. Sie umfassen ein Volumen von gut fünf Millionen Euro. Der Rentenersatz macht dabei etwa 400.000 Euro aus.   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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