Polizei verfolgt verbotene Symbole der Hells Angels
Auch die Polizei in Sachsen-Anhalt verfolgt das Tragen und Zurschaustellen von verbotenen Symbolen des Motorradclubs ?Hells Angels e. V.?. Nach hier erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde ein entsprechender Erlass den Polizeibehörden des Landes zugeleitet. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt legte seiner Entscheidung die Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamburg zugrunde. Den Polizeibeamten soll damit Handlungssicherheit vermittelt werden, um bei Zuwiderhandlungen strafrechtliche oder gefahrenabwehrende Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbotes zu treffen. Mit der Umsetzung des Erlasses wird eine wirkungsvolle Ergänzung für polizeiliche Möglichkeiten bei der Zurückdrängung der Rockerkriminalität erwartet.
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