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Köthen, den 27.08.2014

Verkehrs- und Kriminalitätslage

  Bereich Anhalt-Bitterfeld Verkehrslage Sachschaden beim Abbiegevorgang! In Zerbst, Breite Straße, ereignete sich am 27.08.2014, 14.45 Uhr ein Verkehrsunfall. Hier befuhr eine 73-jährige Fahrerin, mit einem PKW Opel, die Klappgasse und bog nach links auf die Breite Straße ab. Beim Abbiegevorgang kam es zur Kollision mit einem PKW Audi, dessen 54-jährige Fahrerin die Breite Straße in Richtung Fuhrstraße befuhr. Durch den Unfall entstand an den Fahrzeugen ein Gesamtsachschaden von ca. 10.000,- Euro.   Auffahrunfall! Auf der Bundesstraße 185, bei Zehringen, kam es am 27.08.2014, 16.05 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Nach ersten Erkenntnissen befuhren die Unfallbeteiligten, eine 29-jährige Fahrerin mit einem PKW Skoda und eine 44-jährige Fahrerin mit einem PKW Fiat, hintereinander die Bundesstraße von Dessau kommend in Richtung Köthen. Als die 29-jährige Fahrerin verkehrsbedingt halten musste, fuhr die Fahrerin mit dem PKW Fiat auf den PKW Skoda auf und es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 1300,- Euro.   Rückwärts gegen PKW gefahren! Auf der Bundesstraße 183, bei Heideloh, wurde der Polizei am 27.08.2014, 17.40 Uhr ein Verkehrsunfall gemeldet. Vor Ort wurde bekannt, dass die Unfallbeteiligten, ein 50-jähriger Fahrer mit einem Scania Lastkraftwagen und ein 54-jähriger Fahrer mit einem PKW Mazda, hintereinander die Bundesstraße von Zörbig kommend in Richtung Bitterfeld befuhren. An einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung hielten die Unfallbeteiligten verkehrsbedingt an. Als der Lastkraftwagenfahrer beabsichtigte nach rechts abzubiegen, fuhr er mit seinem Fahrzeug ein Stück zurück und stieß dabei gegen den hinter seinem Fahrzeug stehenden PKW Mazda. Dabei entstand an den Fahrzeugen ein Gesamtsachschaden von ca. 3500,- Euro.   Wildunfall! Auf der Landstraße 57, bei Reuden, ereignete sich am 28.08.2014, 05.45 Uhr ein Verkehrsunfall mit Wildbeteiligung. Hier befuhr ein 28-jähriger Fahrer, mit einem PKW VW, die Landstraße von Reuden kommend in Richtung Dobritz, als auf Höhe Abschnitt 002, km 2,2 ein Reh die Fahrbahn überquerte und vom PKW erfasst wurde. Das Tier verendete an der Unfallstelle und am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 1500,- Euro.   Ein weiterer Verkehrsunfall mit Wildbeteiligung wurde der Polizei am 28.08.2014, 05.50 Uhr auf der Bundesstraße 183, bei Prosigk, gemeldet. Vor Ort teilte der 34-jährige Unfallbeteiligte mit, dass er die Bundesstraße von Prosigk kommend in Richtung Gnetsch befuhr, als ein Wildschein die Fahrbahn überquerte und mit seinem Fiat Lastkraftwagen kollidierte. Das Tier lief nach dem Zusammenstoß davon und am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 2000,- Euro.   Fahren unter Alkoholeinfluss! Am 28.08.2014, 07.15 Uhr stellten die Beamten in Wolfen, Salegaster Chaussee einen PKW BMW fest, dessen 25-jähriger Fahrer sehr unsicher fuhr. Als dieser einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, nahmen die Beamten starken Atemalkoholgeruch wahr. Die vor Ort durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,50 Promille Atemalkoholkonzentration in der Atemluft des Fahrers. Diesem wurde die Weiterfahrt untersagt, sein Führerschein sichergestellt und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.   Sachschaden beim Abbiegevorgang! In Brehna, Bitterfelder Straße, ereignete sich am 28.08.2014, 11.45 Uhr ein Verkehrsunfall. Nach ersten Erkenntnissen befuhr eine 34-jährige Fahrerin, mit einem PKW Jaguar, die Kreisstraße 2060 und bog nach links in die Bitterfelder Straße ab. Beim Abbiegevorgang kam es zur Kollision mit einem PKW Skoda, dessen 38-jähriger Fahrer verkehrsbeding an der Einmündung Bitterfelder Straße hielt und beabsichtigte nach links auf die Kreisstraße 2060 aufzufahren. Durch den Zusammenstoß der Fahrzeuge entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 6000,- Euro.     Kriminalitätslage Kabeldiebstahl! Am 28.08.2014, 07.00 Uhr stellte ein Verantwortlicher einer Baustelle in Wolfen, Wasserturmstraße fest, dass Unbekannte in den Nachtstunden ca. 70 Meter Kabel von Versorgungsanlagen der Baustelle gewaltsam entfernt und entwendet haben. Der dadurch entstandene Schaden soll ca. 200,- Euro betragen.

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