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Magdeburg, den 01.09.2014

Land leistet erheblichen Beitrag zur Verringerung der kommunalen Schuldenlast

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Zur Entwicklung der kommunalen Verschuldung im Land Sachsen-Anhalt haben die Ministerien für Finanzen sowie für Inneres und Sport unter Beteiligung des Statistischen Landesamtes einen Vierjahresvergleich (2010 ? 2013) aufgestellt. Diesen hat heute Innenminister Holger Stahlknecht dem Kabinett vorgestellt. Untersucht wurden in der Analyse auch die Auswirkungen des im Jahr 2010 aufgelegten Teilentschuldungsprogrammes STARK II auf die kommunale Schuldensituation. Durch das Programm werden die Kredite der Kommunen beim nicht-öffentlichen Bereich bis 2020 um zusätzlich ca. 750 Mio. ? verringert. Die Entwicklung der investiven Verschuldung der Kommunen in Sachsen-Anhalt, ablesbar an den Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich, ist bereits seit mehreren Jahren rückläufig. Diese belaufen sich im Jahr 2013 auf ca. 2.023 Mio. ?. Das entspricht einem Rückgang zum Vorjahr (ca. 2.235 Mio. ?) um ca. 9,5 % und gegenüber dem Jahr 2010 (ca. 2.645 Mio. ?), dem Start des Teilentschuldungsprogrammes STARK II, um ca. 23,5 %. Ein unterschiedliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der einzelnen Gebietskörperschaften: Die Verschuldung der kreisfreien Städte liegt im Jahr 2013 bei ca. 327 Mio. ? (600 ?/EW). Gegenüber dem Jahr 2010 (ca. 499 Mio. ?) verringert sich die Verschuldung um ca. 34,5 %. Bei den Landkreisen ist die Verschuldung von ca. 722 Mio. ? im Jahr 2010 auf 568 Mio. ? im Jahr 2013 (333 ?/EW) gesunken, das entspricht einem Rückgang von ca. 21,3 %.Bei den Gemeinden und Verbandsgemeinden ist die Verschuldung ebenfalls rückläufig, sie sinkt von ca. 1,4 Mrd. ? im Jahr 2010 auf ca. 1,1 Mrd. ? im Jahr 2013 (ca. 660 ?/EW). Das entspricht einem Rückgang von ca. 21,5 %  im Vergleich zum Jahr 2010. Mit Unterstützung des Teilentschuldungsprogrammes STARK II können die Kommunen in Sachsen-Anhalt ihre Verschuldung reduzieren und damit ihre finanzielle Leistungsfähigkeit verbessern. Dabei gewährt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landes für bestehende Darlehen, deren Laufzeit oder Zinsbindungsfrist ausläuft, zinsgünstige Darlehen und einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 %. Die Restlaufzeit der abzulösenden Darlehen muss zum Ablösezeitpunkt entsprechend den Haushaltsunterlagen des Antragstellers mindestens fünf bzw. höchstens zehn Jahre betragen. In das Teilentschuldungsprogramm STARK II können dabei nach aktuellem Stand diejenigen Darlehen einbezogen werden, deren Laufzeit oder Zinsbindungsfrist bis zum 31.12.2016 ausläuft. Bis zum Ende des Beantragungszeitraumes (31.03.2013) sind insgesamt 1,21 Mrd. ? an Programmmitteln abgerufen worden, was einem Anteil von knapp 91 % entspricht. Tilgungszuschüsse wurden bislang i. H. v. ca. 360 Mio. ? geleistet. Insgesamt 96 % der antragsberechtigten Kommunen haben Mittel aus dem Teilentschuldungsprogramm beantragt, wozu auch die drei kreisfreien Städte und alle elf Landkreise gehören. Im Rahmen einer Projektion zur Schuldenentwicklung, die durch das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH (ISW) im Auftrag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erstellt wurde, wurde auf Grundlage der jährlichen Entwicklungsrate in den vergangenen Jahren und der durch STARK II ausgelösten Effekte (Tilgungszuschüsse und jährliche Tilgungen) errechnet, dass sich die Kredite der Kommunen beim nicht-öffentlichen Bereich bis zum Jahr 2020 bis auf unter eine Mrd. ? (948 Mio. ?) verringern dürften. Gegenüber dem Jahr 2009 (2,78 Mrd. ?) ? dem Jahr vor Beginn des Teilentschuldungsprogrammes STARK II ? ergäbe sich eine Reduzierung der Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich um ca. 1,8 Mrd. ?. Ohne STARK II würden sich die Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich nur um ca. 1,1 Mrd. ? auf ca. 1,7 Mrd. ? verringern. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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