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Magdeburg, den 08.09.2014

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Ermittlungen zu versuchtem Tötungsdelikt

Im Ergebnis der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Brand eines Bungalows in Friedrichsbrunn am 08.09.2014 konnte festgestellt werden, dass der Brand bewusst von dem 34-jährigen Mieter des Objektes gelegt wurde. Dies geschah offensichtlich in der Absicht, sich und seine Kinder zu töten. Hintergrund der Tat sind wahrscheinlich Probleme im familiären Umfeld. Der Mann war nach der Tat selbst mit den Kindern zum Krankenhaus nach Quedlinburg gefahren. Alle drei Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus, wo sie behandelt werden. Teilweise besteht noch Lebensgefahr. Gegen den 34-jährigen Mann aus Niedersachsen ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Weitere Presseauskünfte erfolgen über die Staatsanwaltschaft Magdeburg. (BM)   Brand eines Bungalows                                    PM Nr. 260 vom 08.09. ? Polizeirevier Harz Friedrichsbrunn ? Am 08.09.2014, gegen 11.40 Uhr, erhielten Polizei und Feuerwehr Kenntnis von einem Bungalowbrand in der Ortslage Friedrichsbrunn, Käufung Nr. 220 a. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Ferienhaus, dass von einem 34-Jährigen aus Niedersachsen stammenden angemietet worden war. Nach derzeitigem Erkenntnis- und Ermittlungsstand war der 34-Jährige zusammen mit zwei Kindern (7 Monate und 10 Jahre) in dem Bungalow. Wie es zu dem Ausbruch des Brandes gekommen war konnte noch nicht ermittelt werden. Ein Brandursachenermittler hat die Untersuchungen aufgenommen. Alle drei Personen erlitten durch den Brand Rauchgasintoxikation und mussten in Krankenhäuser stationär aufgenommen werden. Der Bungalow brannte kontrolliert ab. Die Ermittlungen dauern zur Stunde noch an. Es wird nachberichtet.    

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