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Magdeburg, den 08.09.2014

Kabinett beschließt Änderung der Vorschriften für Kommunalabgaben

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Das Kabinett hat beschlossen, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften zuzuleiten. Entscheidender Anlass hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr, nach der die Erhebung von Beiträgen nur zeitlich begrenzt erfolgen darf. Diesem Gebot trägt der Gesetzentwurf durch die Einführung einer Verjährungshöchstfrist Rechnung. Dadurch erlangen die Beitragsschuldner Klarheit darüber, wann sie mit einer Inanspruchnahme zu Beitragszahlungen nicht mehr zu rechnen haben. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, dass Trinkwasser- und Abwassergebühren degressiv bemessen werden können. Dies dient dem Erhalt der Wirtschaftlichkeit öffentlicher Einrichtungen. Die Möglichkeit der Verteilung der Gebührenlast auf mehrere Schultern als bisher dürfte insgesamt auch dem einzelnen Gebührenzahler zu Gute kommen. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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