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Magdeburg, den 08.09.2014

Landesregierung beschleunigt Ausweisung von Natura-2000-Gebieten

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Sachsen-Anhalt will das Verfahren zur Ausweisung der Natura-2000-Gebiete beschleunigen. Statt die Gebiete wie bisher einzeln auszuweisen, sollen die Schutz- und Erhaltensziele und entsprechende konkretisierende Regelungen künftig überwiegend über eine flächendeckend geltende Landesverordnung festgelegt werden. Das Kabinett stimmte am Dienstag einem von Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens vorgelegten Entwurf zur entsprechenden Änderung des Landesnaturschutzgesetzes zu. Aeikens sagte, mit der Verordnung könnten die EU-Anforderungen rechtssicher erfüllt werden. Aeikens: ?Mit der Landesverordnung stoßen wir ein umfassendes Beteiligungsverfahren an, das Landnutzer- und Eigentümer, die Berufsverbände und die anerkannten Naturschutzvereinigungen einbezieht. So kommen wir schneller zum Ziel als mit der bisherigen Schritt- für Schritt-Methode, ohne die Beteiligungsrechte der Betroffenen zu reduzieren.? Die EU habe die Messlatte zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete sehr hoch gehängt. Das zeige schon die Tatsache, dass fast alle EU-Staaten den Zeitplan nicht einhielten. Jetzt gelte es, zügig die Ausweisung voranzu­treiben. Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten, die für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 gemeldeten Gebiete als besondere Schutzgebiete zu sichern. Das betrifft für Sachsen-Anhalt 297 Gebiete, darunter 32 Vogelschutzgebiete und 256 FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) mit einer Fläche von rund 232.000 Hektar. Das entspricht 11,3 Prozent der Landesfläche. Neben einer geltenden Landesverordnung bestehen in Sachsen-Anhalt für 44 FFH-Gebiete und acht Vogelschutzgebiete einzelgebietliche Verordnungen bzw. vertragliche Vereinbarungen. Dies entspricht etwa einem Viertel der FFH- und Vogelschutzgebietsfläche des Landes Sachsen-Anhalt. Die Länder müssen für die nationalrechtliche Sicherung der Gebiete Sorge tragen. Dabei sind nach den Vorgaben der Europäischen Kommission Regelungen zu treffen, die einen günstigen Erhaltungszustand der relevanten Lebensräume und Arten gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde das bisherige Verfahren geprüft und nach alternativen Möglichkeiten gesucht, wie die europarechtlichen Anfor­derungen rechtssicher erfüllt und gleichzeitig die Belange der Betroffenen umfassend berücksichtigt werden können. Zur Beschleunigung des Umsetzungsprozesses von Natura 2000 hat eine Projektgruppe ?Natura 2000? die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Im Ergebnis soll eine Landesverordnung mit Schutz- und Erhaltungszielen sowie entsprechenden untersetzenden Vorschriften sowohl für Vogelschutz- als auch für FFH-Gebiete flächendeckend erlassen werden. Die vollständige Umsetzung soll durch entsprechende konkrete Maßnahmen, die in der Regel Zuwendungsverträge oder -bescheide sowie vertragliche Vereinbarungen darstellen, erreicht werden. Eine Beschleunigung gegenüber der Durchführung klassischer Naturschutzgebietsverordnungen wird dadurch erreicht, dass die Einbeziehung der Landnutzer und -eigentümer, der Verbände, Kommunen und Unternehmen in einem umfassenden Beteiligungsverfahren für alle Natura-2000-Gebiete erfolgen kann. Zum Beteiligungsverfahren gehören die Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes, die Auslegung in den Kommunen sowie Informations- und Erörterungstermine mit den Betroffenen. Wesentliche Verfahrensschritte lassen sich somit auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken, ohne dass die Beteiligung der Rechte der Betroffenen reduziert wird.   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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