Landesregierung beschließt Änderungen zum kommunalen Finanzausgleich
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich beschlossen. Finanzminister Jens Bullerjahn erklärte, dass damit die Grundlage für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen in den beiden kommenden Jahren geschaffen sei. Im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen erhöht sich die Finanzzuweisung des Landes im kommenden Jahr um rd. 37,5 Mio. Euro auf insgesamt rd. 1,482 Mrd. Euro. Für 2016 steigt die Finanzausgleichsmasse um rd. 48,5 Mio. Euro und beträgt damit insgesamt rd. 1,460 Mrd. Euro. Der Differenzbetrag von 2015 zum Jahr 2014 von ursprünglich rd. 128,8 Mio. Euro verringert sich damit auf 91,2 Mio. Euro. Die Finanzausgleichsmasse 2016 gegenüber 2015 vermindert sich anstelle von rd. 32,8 Mio. Euro nur noch um rd. 21,9 Mio. Euro. In den Gesetzentwurf sind folgende Änderungen eingeflossen: · Auf den Hebesatzvergleich (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) mit den anderen östlichen Bundesländern wird verzichtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und der damit verbundenen notwendigen Konsolidierung selber ihrer Verantwortung gerecht werden und erforderliche Einnahmen erschließen. Insoweit ist eine Anrechnung von nicht erzielten Einnahmen infolge niedriger Hebesätze entbehrlich. Damit verzichtet das Land auf Abzugsbeträge für 2015 in Höhe von rd. 5,45 Mio. Euro und in 2016 in Höhe von rd. 10,91 Mio. Euro. · Die zunächst mit rd. 143 Mio. Euro bemessene Zuweisung zur Tilgung von investiven Krediten wird auf 154,7 Mio. Euro in 2015 und 154,1 Mio. Euro in 2016, mithin um 11,71 Mio. Euro und 11,12 Mio. Euro erhöht. Dadurch ist gewährleistet, dass die Kommunen ihren Tilgungsverpflichtungen nachkommen können. · Der interne Landesvergleich wird hinsichtlich des Korridors abgeschwächt. Insoweit reduziert sich der Abzugsbetrag in 2015 um rd. 6,10 Mio. Euro und in 2016 um rd. 12,20 Mio. Euro. · Im Weiteren erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende zusätzlich rd. 14,25 Mio. Euro. Der Minister wies darauf hin, dass die Kommunen neben den Zahlungen über das FAG die Investitionspauschale in Höhe von 125 Mio. Euro sowie die Mittel des Ausgleichsstocks (40 Mio. Euro für 2015 und 50 Mio. Euro für 2016) erhalten. Das Entschuldungsprogramm STARK II und die Sanierung aller bestandsfähigen Schulen und Kitas (STARK III) würden ebenfalls zur Stärkung der Kommunen beitragen. Bullerjahn hob hervor, dass sich die Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land und Kommunen bewährt hat. ?Mit dem geänderten FAG ist das Land auf zahlreiche Wünsche und Forderungen der kommunalen Familie eingegangen?, betonte der Minister. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zur 1. Lesung am 18./19. September in den Landtag einzubringen. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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