(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Magdeburg im Fall ?Fall Ouri Jallow?
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (4 StR 413/09) hat mit Urteil von heute die Revisionen des Angeklagten, der Nebenkläger und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 13.12.2012 verworfen, mit dem ein 54jähriger Polizeihauptkommissar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts Magdeburg ist damit rechtskräftig. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung des BGH vom 04.09.2014 Nr. 127/2014 verwiesen. Das Landgericht legt Wert auf die Feststellung, dass die Todesursache des Mannes in dem Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg geklärt werden konnte. Ouri Jallow verstarb an einem Hitzeschock, nachdem er die Matratze in Brand gesetzt hatte, auf der er fixiert war. Dabei verwendete er ein Feuerzeug, das entweder zuvor bei seiner Durchsuchung übersehen worden war oder ein Polizeibeamter in der Gewahrsamszelle verloren hatte. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden hat es nicht gegeben. Diese Überzeugung hat die 1. große Strafkammer in der Besetzung mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen aufgrund von 67 Verhandlungstagen und der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat diese Feststellungen und die Beweiswürdigung des Landgerichts nicht beanstandet. (Christian Löffler) Pressesprecher
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