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Magdeburg, den 01.10.2014

Polizei verfolgt weitere verbotene Symbole von Rockerclubs

Nachdem die Polizei in Sachsen-Anhalt bereits seit Ende August 2014 per Erlass das Tragen und Zurschaustellen von verbotenen Symbolen des Motorradclubs ?Hells Angels e. V.? verfolgt, wurde dieses Verbot zwischenzeitlich in einer Ergänzung zur bestehenden Erlasslage auf weitere Motorradclubs ausgeweitet.   Demnach sind die im Bezugserlass gegebenen Hinweise und Handlungsempfehlungen zur strafrechtlichen Verfolgung von verbotenen Symbolen seit 22. September auch auf die Kennzeichen anderer im Bundesgebiet verbotener Rockergruppierungen, wie z. B. Bandidos MC, Chicanos MC, Mongols MC, Red Devils MC oder Gremium MC, anzuwenden.     Hintergrund: Nach erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage seitens des Ministeriums für Inneres und Sport wurde den Polizeibehörden des Landes ein entsprechender Erlass zugeleitet. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt legte seiner Entscheidung die Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamburg zugrunde. Den Polizeibeamten soll damit Handlungssicherheit vermittelt werden, um bei Zuwiderhandlungen strafrechtliche oder gefahrenabwehrende Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbotes zu treffen.   Mit der Umsetzung des Erlasses wird eine wirkungsvolle Ergänzung für polizeiliche Möglichkeiten bei der Zurückdrängung der Rockerkriminalität erwartet.

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