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Magdeburg, den 09.10.2014

Kolb: Längst überfälliger Schritt

800x600 Berlin. Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat die Pläne der Bundesregierung, Hasskriminalität stärker zu bestrafen, als ?längst überfälligen und sehr wichtigen Schritt? begrüßt. Damit werde nicht nur eine Konsequenz aus den Feststellungen des NSU-Untersuchungsausschusses gezogen, sondern auch eine Forderung der Länder aufgenommen. Seit Jahren habe sich Sachsen-Anhalt dafür eingesetzt, dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe des Täters im Katalog der Strafzumessungsumstände des einschlägigen Paragrafen 46 im Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich ausgewiesen werden. ?Ich bin froh, dass die jetzige Gesetzesinitiative endlich Aussicht hat, auch im Bundestag die notwendige Unterstützung zu finden?, sagte Kolb am Freitag im Bundesrat. Kolb: ?Das besondere an Hass- und Vorurteilskriminalität ist, dass die Betroffenen allein deshalb zum Opfer werden, weil sie so sind, wie sie sind.? Mit diesen Taten sei eine Terrorwirkung verbunden, die über das einzelne Opfer hinausgehe und alle diejenigen betreffe, die die gleichen Diskriminierungsmerkmale wie die angegriffene Person aufweisen. Im Kampf gegen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sei Prävention wichtig, allein aber nicht genug. ?Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns der Rechtsstaat gibt.? Die Strafrechts-Änderung diene zum einen der Normverdeutlichung, und sie signalisiere darüber hinaus den betroffenen Opfern, dass ihre Ängste gehört werden. Den Tätern werde klargemacht, dass die demokratische Gesellschaft extremistische Angriffe nicht toleriert.

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