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Dessau-Roßlau, den 11.10.2014

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Verkehrsgeschehen Kontrollen durch die Polizei In den Nächten vom 10.10. zum 11.10. und vom 11.10. zum 12.10. wurden im Stadtgebiet Dessau-Roßlau intensive Kontrollen zur Bekämpfung von Verkehrsstraftaten und ? ordnungswidrigkeiten durchgeführt. Während der Einsatzzeit wurden ca. 1900 Fahrzeuge kontrolliert, bzw. gemessen. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt: -       9x Verstöße nach § 316 StGB ? Trunkenheitsfahrt, entsprechend Einleitung Ermittlungsverfahren und Sicherstellung der Führerscheine -       1x Verstoße nach 3 316 StGB ? Drogenfahrt, entsprechende Einleitung Ermittlungsverfahren und Sicherstellung des Führerscheines und im Weiteren Strafanzeige gem. § 29 BtmG -       2x Strafanzeigen gem. §21 StVG gegen die Fahrer von Kraftfahrzeugen wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und gegen die Halter wegen des Zulassens Fahren ohne Fahrerlaubnis. -       Zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, wurden 27 Bußgeldverfahren eingeleitet und 93 Verwarngelder ausgesprochen. -       22 Fahrzeugführer erhielten für ihre Fahrzeuge Mängelscheine, um ihnen auf dieses Weise Gelegenheit zu geben ihre Fahrzeuge in einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu bringen.     Verkehrsunfälle VU alleinbeteiligt mit Gefährdung im Straßenverkehr Am 11.10.2014 gegen 23.07 Uhr kommt es auf der B 187 zu einem Verkehrsunfall. Der 32jährige Fahrer eines PKW Audi fuhr aus Richtung Coswig kommend in Richtung Roßlau. Ca. 5.8 km vor Roßlau quert ein Reh seinen Weg. Der Fahrer versucht dem Tier auszuweichen und kommt nach rechts von der Fahrbahn ab und fährt in den Graben. Diesen Graben befuhr er in Folge weiter, bis ein Feldweg seinen Weg kreuzte. Mit kühnem Schwung fuhr er gegen die Böschung und übersprang mit seinem PKW den Feldweg, um dann auf der anderen Seite erneut im Graben zu landen. Dieses setzte dann seiner Fahrt ein Ende. Der sich im Fahrzeug befindliche 27jährige Mitfahrer wurde dabei leicht verletzt. Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest beim Fahrer erbrachte einen Wert von 1,32 Prom. Es erfolgte die Aufnahme des VU, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. §§ 315c und 229 StGB. Der Führerschein wurde eingezogen.

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