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Magdeburg, den 12.10.2014

Dreistigkeit wird bestraft

Gestern Morgen, 12.10., erschien ein 44jähriger Magdeburger bei der Polizei und wollte den Diebstahl seines Dienstwagens anzeigen. Bei der Überprüfung des Kennzeichens bemerkte der aufnehmende Beamte, dass das besagte Fahrzeug in der Nacht zuvor (11.10. ? 22 Uhr) in einen Unfall verwickelt war und der Fahrer nach wie vor als flüchtig im System vermerkt war. Das Auto, ein Suzuki, hatte der Fahrer am Unfallort zurückgelassen. Es war in der besagten Nacht abgeschleppt und vorerst sichergestellt worden. Der Beamte recherchierte weiter und stellte fest, dass dem 44jährigen der Führerschein bereits vor Wochen abgenommen worden war. Des Weiteren lag ein Haftbefehl gegen ihn vor. Dem nicht genug, konnte dem ?Selbststeller? im Laufe der Befragung der Konsum von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden. Nach der Befragung, die sich der Magdeburger sicherlich anders vorgestellt hatte, wurde ein Drogentest durchgeführt und Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und des Verdachtes der Unfallflucht gefertigt. Danach wurde er in die JVA nach Burg eingeliefert. Das Fahrzeug wird nun seinem Arbeitgeber übergeben. (bema)

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