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Halle (Saale), den 12.10.2014

Weitere 100 Fluthilfe-Anträge für Kommunen genehmigt Damit insgesamt 1151 Fluthilfe-Bescheide verschickt Beispiele aus dem Bereich Salzland, Dessau, LK Wittenberg

Seit Beginn der Antragsbearbeitung der Fluthilfe Anfang des Jahres konnten inzwischen 1151 Fluthilfebescheide versandt werden. ?Wir liegen gut in der Zeit.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. ?Wir erwarten allerdings noch eine Vielzahl von Anträgen. Diese werden umfänglicher, komplizierter und auch in ihrem Antragsvolumen höher liegen. Für die Erarbeitung dieser Anträge benötigten die Kommunen mehr Zeit, da sie komplexer sind.?, erklärt Präsident Pleye weiter.Mit diesen nunmehr 1151 Bescheiden sind Bau ? bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen uvm. im Wert von rund 184 Mio. Euro verbunden. 2041 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie ? und das ist das umfangreichste Gebiet ? die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie zb. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw.. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 154 der eingegangenen 175 Anträge abschließend bearbeitet und für 152 Maßnahmen Mittel in Höhe von rund 1,7 Mio Euro ausgezahlt werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 18 der 64 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt. Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 1798 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 975 mit einem Volumen von rund 173 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 137 Anträge eingegangen, von denen 39 mit einem Volumen von 41 Mio Euro beschieden sind. Anbei einige Beispiele:   Bereich Dessau      Siedlerverein Löbitzsee e.V. EM 48 Wiederherstellung der Wege/Zufahrten/Badestelle 156.721,20 ? Verein der Freude und Förderer der Bungalowsiedlung Löbitzsee EM 49 Beräumung und Wiederherstellung der Wege und Zufahrten/Einfriedung/Badestelle 138.191,12 ? Salzlandkreis K 1243 OL Werkleitz Pflasterstraße 110.111,89 ? Dessau-Roßlau EM 28 Errichtung eines Heizhauses an der Grundschule Tempelhofer Straße und Sanierung der Kellerräume 449.547,00 ? Zahna-Elster Ausbau des nördlichen Teils der Wilhelm-Pieck-Straße 263.861,33 ? 

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