Landesregierung will höheres Tempo bei Planungen für Deichbau
800x600 In Sachsen-Anhalt sollen künftig Projekte zum Hochwasserschutz schneller umgesetzt werden können. Das Kabinett beschloss am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, der den Entwurf einbrachte, sagte: ?Wir wollen beim Hochwasserschutz auf?s Tempo drücken. Die Flut im vergangenen Jahr dürfte auch dem letzten deutlich gemacht haben, dass den Menschen in bedrohten Regionen nicht immer Genehmigungsverfahren zugemutet werden können, die sich über viele Jahre hinziehen. Das nächste Hochwasser kommt mit Sicherheit, es weiß nur niemand, wann.? Schaue man sich die bisherige Verfahrensdauer an, so liege Sachsen-Anhalt im vorderen Mittelfeld der Bundesländer. Plangenehmigungsverfahren dauerten im Durchschnitt ein Jahr und sieben Monate, bundesweit lägen die Verfahrenszeiten bei 1,5 bis vier Jahren. Aeikens: ?Wir sind bereits gut, wollen aber noch besser werden.? Es gebe viele Ursachen für Verzögerungen, so der Minister. Aeikens nannte mangelnde Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen, Rechtsmittel gegen Planfeststellungsbeschlüsse und die über längere Zeiträume vorgetragenen Bedenken von beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Der Landesgesetzgebung seien hier oft Grenzen gesetzt, weil EU-oder Bundesrecht viele Bereiche regelt, so etwa das Anhörungsverfahren. Der Gesetzentwurf sieht vor allem Änderungen im Landeswassergesetz, aber auch im Naturschutzgesetz und im Gesetz zur Errichtung des Talsperrenbetriebes in Sachsen-Anhalt vor. Zu einzelnen Punkten: - Ein Bestandteil der Verbesserung der Hochwasserverteidigung beginnt mit dem intensiveren Zusammenwirken der jeweils vor Ort beteiligten Feuer- und Wasserwehren ohne die organisationsverfassungsrechtliche Trennung beider Institutionen anzutasten. Ziel ist es, vorhandene technische, personelle und sächliche Ressourcen der Gemeinden zur optimalen Gefahrenabwehr übergreifend zu nutzen. - Planfeststellung und ?genehmigung sollen künftig entfallen, wenn bei einer Wiederherstellung von Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanlagen deren Trassenverlauf nicht wesentlich verändert wird. Dies ist der Fall, solange die Linienführung als solche bestehen bleibt. - Diese Ergänzung im Landeswassergesetz korrespondiert mit einer beabsichtigten Ausweitung des § 6 NatschG (Naturschutzgesetz) LSA, wonach auch die unwesentliche Veränderung des Trassenverlaufs im Rahmen von Wiederherstellungsmaßnahmen nicht als Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zu qualifizieren ist. Artenschutzrechtliche Belange sowie die Vorgaben von NATURA 2000 bleiben hiervon unberührt. - Des Weiteren werden die vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung von Grundstücken zu Gunsten von Hochwasserschutzmaßnahmen normiert. So sollen für den Hochwasserschutz benötigte Flächen besser verfügbar werden. Die Betroffenen werden dabei nicht schutzlos gestellt; es gilt die Regel, dass die Flächenverfügbarkeit auf einvernehmlicher Basis erreicht werden soll und zu entschädigen ist. Im Kern wird die Rechtslage derjenigen im Straßenbaurecht angepasst. Dies ist nur konsequent, denn Hochwasserschutz darf nicht geringer gewertet werden als der Straßenausbau ? Enteignung ist jedoch stets ultima ratio. - Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt sieht auch weiterhin Vorhaben zu Deichrückverlegungen und zur Schaffung von Flutungspoldern vor. Die bisher bereits geregelte Verpflichtung zur Entscheidung über Ausgleichszahlungen dem Grunde nach bei gezielter Flutung von Polderflächen wird insoweit neugefasst. Im Falle der gezielten Flutung von Polderflächen besteht grundsätzlich eine Entschädigungspflicht des Landes, deren genaue Höhe einzelfallbezogen zu prüfen sein wird. - Änderungen im Talsperrenbetriebsgesetz sorgen dafür, dass künftig hochwasserschutzrelevante Wasserspeicheranlagen, ohne zugleich Talsperre zu sein, in die Bewirtschaftung des Talsperrenbetriebes aufgenommen werden können. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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