Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom 14.10.2014, 06:00 Uhr bis zum 15.10.2014, 06:00 Uhr
In der angegebenen Zeit ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnpolizeireviers ?Börde? neun Verkehrsunfälle mit einer leicht- und einer schwerverletzten Person. Verkehrsunfall auf der B 6n (14.10.2014, 14:30 Uhr) Am Nachmittag des 14.10.2014 mussten Fahrzeugführer auf der B 6n zwischen den Anschlussstellen Aschersleben Ost und Güsten in Fahrtrichtung Bernburg etwas mehr Zeit einplanen. Aus bislang ungeklärter Ursache erkannte ein 61-jähriger PKW Fahrer aus dem Raum Leipzig, den vor ihm fahrenden Sattelzug zu spät und fuhr auf diesen auf. Dabei wurde der Unfallfahrer schwerverletzt und musste in ein umliegendes Krankenhaus verbracht werden. Nach ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 61-jährige keinerlei Erinnerungen an den Unfallhergang mehr hat. Im Rahmen der Bergungsarbeiten musste der rechte Fahrstreifen und der Standstreifen für ca. 3,5 Stunden gesperrt werden. Dadurch kam es immer wieder zu Verkehrsstockungen bis hin zum Verkehrsstillstand, was zusätzliche Aufmerksamkeit von den jeweiligen Fahrzeugführern abverlangte. Ein 51-jähriger Fahrer eines Sattelzuges erkannte dies zu spät, fuhr auf den vor ihm haltenden Sattelzug auf und wurde dadurch leichtverletzt. Da er vor Ort über Kopf- und Nackenschmerzen klagte musste auch er zur Vorsorgeuntersuchung in eines der umliegenden Krankenhäuser verbracht werden. Gegen 19:45 Uhr konnte die B 6n wieder frei befahren werden. Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs Am 14.10.2014 wurden durch die Kräfte der Spezialisierten Verkehrsüberwachung des Autobahnreviers Börde auf der BAB 2 und BAB 14 mobile Verkehrskontrollen hinsichtlich des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs durchgeführt. Dazu wurden mehrere LKW bzw. Sattelzüge und PKW mit Anhänger aus dem fließenden Verkehr herausgenommen und einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde bei sieben Fahrzeugen eine erhebliche Überladung festgestellt und dementsprechend geahndet. Ein litauischer Fahrer eines PKW- Anhängergespanns musste einen unfreiwilligen Stopp einlegen, da seine Anhängelast zu 48 Prozent überschritten war. Ein ausländischer LKW, welcher Lebensmittel mitführte, war mit 66 Prozent Überladung der traurige Spitzenreiter der Kontrolle. Auch ihm wurde neben einem nunmehr drohenden Bußgeld die Weiterfahrt untersagt und die Auflage des Umladens erteilt. Bei einer weiteren LKW Kontrolle wurde durch die Polizeibeamten eine ungesicherte Gasflasche mit abgeschraubten Brennersatz in der Fahrerkabine festgestellt. Dieses wird durch die Fahrzeugführer oftmals zur Zubereitung ihrer Speisen verwendet. Da dies jedoch unter die Gefahrgutverordnung fällt und das Mitführen in der Fahrerkabine strikt verboten ist wurde gegenüber dem Fahrzeugführer ein entsprechendes Bußgeld geahndet.
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