Hundegesetz in Sachsen-Anhalt hat sich bewährt ? Zahl der Beißvorfälle ist gesunken
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Fünf Jahre nach seiner Einführung liegt das Ergebnis der Evaluation des sachsen-anhaltischen Hundegesetzes vor. Das wesentliche Ziel des Gesetzes, Beißvorfälle mit Hunden weitgehend zu minimieren, konnte demnach erreicht werden. Laut Hunderegister sank deren Anzahl seit 2010 kontinuierlich. Während im Jahr 2010 noch 221 Vorfälle zu verzeichnen waren, wurden für das vergangene Jahr nur noch 140 Beißvorfälle statistisch erfasst, was einem Rückgang um knapp 40 Prozent entspricht. Sowohl die allgemeinen, für alle Hundehalterinnen und -halter geltenden Vorschriften, als auch die besonderen Vorschriften für die so genannten gefährliche Hunde, sorgen für mehr Schutz der Bevölkerung. Im Ergebnis der vorliegenden Evaluation sind Schwerpunkte auszumachen, bei denen die weit überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen und Erfahrungsberichte zu dem Ergebnis kommt, dass sich die Regelungen grundsätzlich bewährt haben und beibehalten werden sollen. Zu diesen Schwerpunkten gehören die Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht sowie der Aufbau eines Hunderegisters. So sind einige der hiesigen Regelungen, insbesondere zur Registerführung, Haftpflicht oder auch zu Mitteilungspflichten in anderen Ländern als Vorbild genommen worden, um dort entsprechende Regelungen zu erörtern oder auch zu erlassen. Die Evaluation zeigt andererseits, dass grundsätzliche Positionen zum Hundegesetz weiterhin auseinandergehen. Diese strittigen Punkte betreffen im Wesentlichen die Rasseliste, den so genannten Hundeführerschein oder auch das Feststellungsverfahren für im Einzelfall gefährliche Hunde. Zu berücksichtigen ist hier, dass ein Großteil dieser Einwände bereits bei der mehrjährigen Diskussion vor Inkrafttreten des jetzigen Gesetzes vorgetragen wurden. Hintergrund: Das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz) vom 23. Januar 2009 ist nach einem mehrjährigen Gesetzgebungsverfahren am 1. März 2009 in Kraft getreten. Als wesentliches Instrumentarium sieht das Gesetz die Kennzeichnung aller Hunde, die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, ein gesondertes Rechtsregime für gesetzlich als gefährlich definierte Hunde, Vorgaben für das Führen gefährlicher Hunde, Meldepflichten für Hundehalter und Tierärzte sowie Meldebefugnisse für Ärzte vor. Weiterhin regelt das Gesetz die Einrichtung eines zentralen Registers (Hunderegister) zur Erfassung aller in Sachsen-Anhalt gehaltenen Hunde mit entsprechenden Übermittlungspflichten der Hundehalter. Neben einer Vielzahl von Regelungen hatte der Landesgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen, dass die Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger zu überprüfen sind. Um die Untersuchung auf eine möglichst breite Basis zu stellen, wurden die zuständigen Behörden, die das Gesetz und die Durchführungsverordnung vor Ort vollziehen, zu ihren Erfahrungen befragt. Ebenso wurden die kommunalen Spitzenverbände sowie Sachverständige aus verschiedenen Bereichen, wie Tierschutz und Hundewesen, Heilberufe bis hin zu Kinderschutz- und Seniorenverbänden um Bewertung und Stellungnahme gebeten. Auch Petitionen und Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die über ihre Erfahrungen mit dem Hundegesetz berichtet haben, finden in der Gesamtbewertung Berücksichtigung. Neben dem Auftrag zur Gesetzesfolgenabschätzung an die Landesregierung, setzte die Überprüfung des Hundegesetzes auch eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, das in einem Urteil vom 16. März 2004 den an Rassekataloge anknüpfenden Gesetzgeber verpflichtet hat, die weitere Entwicklung und insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten, zu überprüfen und zu bewerten. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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