Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des Polizeirevier BAB/SVÜ ?Börde? in der Zeit vom 03.11.2014, 06:00 Uhr bis zum 04.11.2014, 06:00 Uhr
In der angegebenen Zeit ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnpolizeireviers ?Börde? sieben Verkehrsunfälle mit einer leicht verletzten Person Verkehrsunfall mit einem Schwerlasttransport Am 03.11.2014 gegen 20:06 Uhr kam auf der BAB 2 kurz vor der Anschlussstelle Kannenstieg in Fahrtrichtung Berlin ein Schwerlasttransport aus bisher ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei kippt der Schwertransport seitlich in den angrenzenden Böschungsgraben. Der Fahrzeugführer wird verletzt und durch Rettungskräfte ins Krankenhaus gebracht. Zur Bergung des Fahrzeuges und der Ladung (Betonteile) wurden der rechte und der mittlere Fahrstreifen gesperrt. Kontrolle des Schwerlastverkehrs mit Schwerpunkt Ladungssicherung durch Beamte der Spezialisierten Verkehrsüberwachung des Autobahnpolizeireviers. Bei der Kontrolle am 03.11.2014 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr wurden 25 LKW überprüft. Bei 15 Fahrzeugführern wurden Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen festgestellt. Dieses bedeutet eine Beanstandungsquote dieser Kontrollmaßnahme von 60 Prozent. Ein Teil der Beanstandungen lag im Bereich von Verstößen gegen die Sozialvorschriften bzw. gegen abfallrechtliche Vorschriften (fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem ?A-Schild?). Zwei Kraftfahrzeugführern wurde aufgrund von technischen Defiziten in Bezug auf die Bereifung bzw. Beleuchtungseinrichtung die Weiterfahrt untersagt. Bei einem deutschen Lebensmitteltransport (Frischfleisch, Dönerspieße) wurde zudem eine unzureichende Kühlung des Ladegutes festgestellt. Nach Hinzuziehung der Lebensmittelüberwachung des Landkreises Börde wurde die Ware vernichtet. Bezüglich der Kontrollproblematik Ladungssicherung gab es insgesamt sechs Feststellungen, wovon allein fünf Beanstandungen auf unzureichend gesicherte Gasflaschen im Führerhaus zurückzuführen sind. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang ein polnischer Sattelzug, der diverse Fahrzeugteile, Altautos und Altbatterien völlig ungesichert transportierte. Aufgrund fehlender Begleitpapiere und Art der Ladung wurde zudem für diesen Fall ein Strafverfahren nach § 326 StGB ?Unerlaubter Umgang mit Abfällen? eingeleitet. Ein Teil des Ladegutes wurde nach Rücksprache mit dem Landkreis Börde der Verwertung zugeführt. Aufgrund mangelnder Ladungssicherung konnten fünf Kraftfahrer erst nach Herstellen eines ordnungsgemäßen Zustandes ihre Fahrt fortsetzen. Es wurden im Zuge der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen ausländische Fahrzeugführer neun Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 2330 ? erhoben.



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