Staatsminister Robra begrüßt Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 ?Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Bestand gehabt. Die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers wurde abgewiesen. Damit sind alle Verfahren abgeschlossen, die nach Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vor Landesverfassungsgerichten erhoben wurden, denn zuvor blieben auch in Bayern und Rheinland-Pfalz die Klagen erfolglos. Für die Finanzierung der Rundfunkanstalten besteht jetzt verfassungsrechtlich bundesweit Rechtssicherheit. Die über den Finanzierungsbedarf hinaus erzielten Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten werden an die Bürgerinnen und Bürger durch die erstmals mögliche Senkung des Rundfunkbeitrags zurückfließen. Ein entsprechender Staatsvertrag der Länder liegt dem Landtag von Sachsen-Anhalt bereits zur Zustimmung vor. Eine Evaluierung wird darüber hinaus dafür sorgen, dass niemand zu stark durch den Rundfunkbeitrag belastet wird?, betonte der für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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