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Halle (Saale), den 21.11.2014

Deichbau Gimritzer Damm Landesverwaltungsamt genehmigt Plan auf optimierter Trasse

Das Landesverwaltungsamt hat für den Neubau der Deichanlage Gimritzer Damm in Halle die Plangenehmigung mit Datum vom 19.11.2014 erteilt. Damit kann der Antragsteller, der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) alle erforderlichen Maßnahmen zur Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung für den gesamten Plan durchführen. Ziel des Vorhabens ist ein dem heutigen Standard entsprechender Hochwasserschutz für die nördlich der Magistrale/Rennbahnkreuz und westlich des Gimritzer Dammes gelegene Siedlung von Halle Neustadt. Der Bereich wird für ein Hochwasser geschützt, welches statistisch gesehen alle 100 Jahre eintritt. In diese statistische Betrachtung ist auch das Hochwasser im Juni 2013 eingeflossen. Mit dieser Maßnahme werden etwa 30.000 Einwohner vor Hochwasser geschützt. Das Vorhaben beinhaltet den Bau einer Hochwasserschutzanlage am Gimritzer Damm über 1,4 km westlich der Saale bzw. der Wilden Saale, beginnend ab ca. Fluss-km 93+500 der Elisabeth-Saale flussabwärts. Beginnend im Süden an der Mansfelder Straße bzw. am Sandanger soll auf neuer Trasse vor dem Altdeich ein Erdwall und im weiteren Verlauf westlich der bisherigen Halle-Saale-Schleife eine Bohrpfahlwand gebaut werden. Im Vergleich zur früheren Planung, deren Umsetzung das LVwA im Juli 2013 gestoppt hatte, bleibt durch die Bohrpfahlwand und die veränderte Trassenführung mehr Retentionsraum erhalten. Den Antrag auf Plangenehmigung für den Bau der Hochwasserschutzanlage stellte der LHW am 10.12.2013. Im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterung informierte der LHW die betroffene Öffentlichkeit. Danach legte der LHW dem Landesverwaltungsamt mit Stand vom 02.07.2014 überarbeitete Planunterlagen vor. An der Realisierung der geplanten Hochwasserschutzanlagen besteht ein hohes öffentliches Interesse, da es sich bei dem Vorhaben um eine dringende Hochwasserschutzmaßnahme handelt, deren Ziel der Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen sowie der Unversehrtheit von öffentlichen und privaten Sachgütern ist. Aufgrund dieser Tatsachen hat das Landesverwaltungsamt die sofortige Vollziehung der Plangenehmigung angeordnet. Eine entsprechende Bekanntmachung des Vorhabens erfolgt am Montag in der örtlichen Tagespresse.

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