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Halle (Saale), den 24.11.2014

Präsident übergibt Bescheide an 16 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

So viele Glücksboten in einem Saal hat das Landesverwaltungsamt selten erlebt. Präsident Thomas Pleye hat 16 Schornsteinfegermeister eingeladen, um ihnen stellvertretend für weitere 148 Schornsteinfegermeister ihre Bestellungsbescheide für die Aufnahme ihrer hoheitlichen Aufgabe zum 1. Januar 2015 zu überreichen. Medienvertreter sind zu dieser Veranstaltung am Donnerstag, den 27. November 2014, um 14:00 Uhr im Landesverwaltungsamt (Ernst-Kamieth-Straße 2; 06112 Halle (Saale), Raum A 1.03 herzlich eingeladen. Da die Herren in ihrer traditionellen Berufsbekleidung erscheinen werden, besteht auch eine gute Möglichkeit, die ?Glücksboten? beim anschließenden Fototermin aufs Bild zu bannen.   Hintergrund: Mit der Übergabe der Bestellungsbescheide findet ein tiefgreifender Prozess zur Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften seinen vorläufigen Abschluss. Erstmalig nach Inkrafttreten der im Jahre 2008 vom Bundestag beschlossenen Reform des Schornsteinfegerrechtes und des damit einhergehenden Systemwechsels hat eine nahezu flächendeckende Ausschreibung von Kehrbezirken in Sachsen-Anhalt stattgefunden. Von den derzeit 242 existierenden Kehrbezirken im Land wurden mit Veröffentlichung vom 15.05.2014 insgesamt 164 Kehrbezirke ausgeschrieben. Die anderen Kehrbezirke waren bereits seit 2010 nach Ausscheiden des jeweiligen Amtsinhabers nach Ausschreibungen besetzt worden. Mit den Bestellungen zum 01.01.2015 ist in Umsetzung der §§ 8, 9, 10 u. 42 Schornsteinfegerhandwerksgesetz bundesweit kein Kehrbezirk mehr existent, der nicht im Wege einer Ausschreibung besetzt wurde. In der Vergangenheit wurden die damaligen Bezirksschornsteinfegermeister nach einer einjährigen Probezeit auf Lebenszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 65 Jahren bestellt. Seit 2010 wurden diese Positionen öffentlich ausgeschrieben, die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind in dem Kehrbezirk, für den sie bestellt sind, mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Das Landesverwaltungsamt teilt die Kehrbezirke ein, bestellt für jeden der landesweit 242 Kehrbezirke einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und übt gegebenenfalls die Disziplinargewalt über sie aus. Der Berufsstand der Schornsteinfeger hat sich durch den demographischen Wandel und dessen Begleiterscheinungen in der Vergangenheit immer wieder neuen Herausforderungen gegenübergesehen. Zu den gravierendsten rechtlichen Veränderungen der letzten Jahre gehört neben der Ausschreibung der Kehrbezirke für einen begrenzten Zeitraum von sieben Jahren auch die Trennung von Amt und handwerklicher Tätigkeit.

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