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Halle (Saale), den 27.11.2014

(AG HAL) Verfahren wegen Vorteilsannahme und ?gewährung vorläufig eingestellt

Nach zwei Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Halle (Saale) das Verfahren wegen Vorteilsannahme bzw. ?gewährung (321 Ds 905 Js 30102/10) außerhalb der Hauptverhandlung gegen Auflagen vorläufig eingestellt. Die Angeklagte B. muss 300,- Euro binnen drei Monaten an einen in Halle ansässigen und der Angeklagte H. einen gleichen Betrag an einen in Berlin ansässigen gemeinnützigen Verein bezahlen. Bezahlen sie die Summen schuldhaft nicht, muss das Verfahren neu aufgenommen werden. Wenn die Angeklagten die Auflagen erfüllen, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden. Sie gelten dann als nicht bestraft.   Die Angeklagte sollte nach dem Anklagevorwurf als Mitarbeiterin des Landesverwaltungsamtes in Halle dem Mitangeklagten, der als Transportunternehmer tätig sei, bei der Genehmigung von Schwer- und Großraumtransporten bzw. der Gebührenabrechnung Vorteile verschafft haben, wobei ihr im Gegenzug durch ihn ein Kraftfahrzeug zur Nutzung über einen Reitverein zur Verfügung gestellt worden sei.   Im Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme haben sich die Vorwürfe gegen die Angeklagten insbesondere durch Zeugenaussagen relativiert. Bei der vorläufigen Bewertung der noch in Aussicht stehenden Beweiserhebungen seien nach Auskunft des vorsitzenden Richters wohl keine wesentlichen weiteren Erkenntnisse zu gewinnen gewesen. Deshalb habe man sich mit allen Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung auf die in § 153a StPO geregelte Verfahrensweise geeinigt, um das Verfahren schneller beenden zu können. Ein ausdrückliches Schuldeingeständnis der Angeklagten war damit nicht verbunden.   Der weitere Fortsetzungstermin am 01.12.2014 wurde aufgehoben.

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