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Weißenfels, den 28.11.2014

Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels

Verkehrsunfall Am 28.11.2014, um 05:20 Uhr, überholte der Fahrer eines Kleintransporters Ford einen LKW Mercedes. Beim Spurenwechsel kam es zur seitlichen Kollision beider Fahrzeige, wobei der Spiegel des Fords beschädigt wurde. Dieser Verkehrsunfall ereignete sich auf der BAB 9 nahe Teuchern.   Geschwindigkeitsverstoß Die 44-jährige Fahrerin aus Rheinland-Pfalz eines PKW Renault fuhr am 28.11.2014, gegen 01:30 Uhr, mit einer zu hohen Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der BAB 9 nahe Osterfeld. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 80 km/h. Sie fuhr mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h. Jetzt hat sie mit einem Bußgeld von 120,- Euro und einem Punkt zu rechnen.   Überschreitung der Anhängelast Am 27.11.2014, um 23:35 Uhr, wurde auf der BAB 9 nahe der Ortslage Osterfeld der 56-jährige polnische Fahrer eines PKW VW mit Anhänger fahrend festgestellt, bei dem schon augenscheinlich die Anhängelast überschritten war. Er wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei sich der Verdacht bestätigte. Für den PKW VW ist eine Anhängelast von 1200 kg zulässig. Tatsächlich wurde ein Anhänger mit insgesamt 2.180 kg gezogen, womit die Anhängelast um 980 kg überschritten wurde. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Der Fahrer hat nun ein Bußgeld von 235,- Euro zu erwarten.   Geschwindigkeitskontrolle Am 27.11.2014, im Zeitraum von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr, wurde auf der BAB 9 nahe der Ortslage Weißenfels eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 120 km/h. Es wurden 5.956 Fahrzeuge gemessen und 71 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Acht Fahrzeugführer haben nun ein Fahrverbot zu erwarten. Das schnellste gemessene Fahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 187 km/h. Dieser Fahrer hat mit 440,- Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem zweimonatigen Fahrverbot zu rechnen.   Fahren ohne Pflichtversicherung Am 27.11.2014, gegen 10:00 Uhr, wurde auf der BAB 9 nahe Teuchern der 44-jährige Fahrer eines österreichischen Sattelzugs angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass an der Sattelzugmaschine und am Sattelauflieger das gleiche Kennzeichen angebracht war. Im Rahmen weiterer Ermittlungen wurde bekannt, dass für den Sattelauflieger keine Haftpflichtversicherung besteht und dieser nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.   Fahren ohne Fahrerlaubnis Bereits am 17.07.2014 wurde in der Ortslage Weißenfels (Langendorfer Straße) der 31-jährige Fahrer aus Weißenfels eines PKW Opel festgestellt, dessen Kurzzeitkennzeichen bereits seit März 2014 abgelaufen war. Im Rahmen der Ermittlungen wurde nun bekannt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und für den Opel keine Haftpflichtversicherung bestand. Ein Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingeleitet.

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