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Magdeburg, den 08.12.2014

Antragsverfahren für neue Förderperiode abgeschlossen

Magdeburg. Ab dem 1. Januar 2015 werden Sachsen-Anhalts Landwirte an den neuen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen können: Förderungen von mehrjährigen Blühstreifen und anderen Strukturelementen, Bodenbearbeitung in erosionsgefährdeten Gebieten, Grünlandextensivierung, Beweidung mit Schafen und Ziegen oder Rindern und Naturschutzmaßnahmen mit geänderten Mahdterminen sowie eine Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland beginnen neu mit fünfjährigem Verpflichtungszeitraum bis 31.12.2019. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte, in den vergangenen Monaten habe die Landwirtschaftsverwaltung mit Hochdruck am Anlaufen der neuen Förderperiode gearbeitet. Ziel sei, den Landwirten Planungssicherheit zu geben. Aeikens: ?Sachsen-Anhalt steht im Vergleich mit anderen Bundesländern vorbildlich da. Der Aufwand hat sich gelohnt. Agrarumweltmaßnahmen sind ein wichtiger Teil der landwirtschaftlichen Förderung, weil sie Landnutzung und ökologischen Anspruch zusammen bringen.?Insgesamt beantragten Landwirte etwa 60.000 ha. Bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) sind 1173 Anträge für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen eingegangen, Ökobetriebe stellten 340 Anträge. Dem Ökolandbau wurde zum Beginn kommenden Jahres Gelegenheit zum Umstieg auf eine neue Förderung mit deutlich erhöhten Sätzen gegeben. Im Ökologischen Landbau werden künftig 230 EUR/ha für Ackerflächen und Grünland gezahlt (bisher 170 bzw. 200 EUR/ha), für Gemüseanbau sind es sogar 415 EUR/ha (bisher 300 EUR/ha). Dies hat zu einer deutlichen Steigerung der geförderten Fläche geführt ? statt bisher 45.000 ha werden nun 52.000 ha gefördert, der Gemüseanbau hat sich fast verdoppelt ? von 100 auf 200 ha. Noch steht die Genehmigung des bereits im Mai eingereichten Programms durch die EU-Kommission aus. Inzwischen sind die Konsultationen aber so weit gediehen, dass Sachsen-Anhalt als eines der wenigen Länder in Deutschland und in Europa Aussicht darauf hat, noch in diesem Jahr eine Genehmigung zu erhalten.Die EU wird bis 2020 die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt mit insgesamt 267,8 Mio. EUR für Agrarumweltmaßnahmen unterstützen, hinzu kommen noch ergänzende Finanzierungen aus Landes- und Bundesmitteln.Auch in den Folgejahren wird es erneut Antragsmöglichkeiten geben, für die Förderung zum 1.1.2016 gibt es eine gemeinsame Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen und für Direktzahlungen bereits zum 15.5.2015.

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